Der Vorsitzende bittet Herrn Scherhag, die Frage zu TOP 2.1 zu verlesen. Die Frage lautet:
Warum wurden die beiden Liegeplätze im Klughafen, zwischen dem Restaurantschiff Riverboat und der schwimmenden Anlage Cargo, auf einmal gesperrt, obwohl bereits im Sommer letzten Jahres zwei weitere Liegeplätze zurück gebaut wurden und ich, Benedikt Scherhag, damals beantragt hatte, die oben genannten Liegeplätze restaurieren zu lassen, um die Binnenschifffahrt im Raum Lübeck wieder attraktiver zu gestalten?
Frau Senatorin Hagen beantwortet die Frage wie folgt:
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich arbeiten wir daran, dass Lübeck für die Binnenschifffahrt attraktiv ist. Wir arbeiten auch auf strategisch-konzeptioneller Ebene daran, dass die Binnenschifffahrt gestärkt wird und der Verkehrsträger Wasserstraße zur Entlastung des Verkehrsnetzes der Hansestadt Lübeck im angemessenen Umfang beiträgt.
Wichtig ist uns, dass für die Binnenschiffe ausreichend Liegeplätze vorhanden sind. Nach unserer Einschätzung ist das derzeit der Fall. Es stehen im näheren Umfeld der Hubbrücke und des Klughafens mindestens sechs Liegeplätze für Binnenschiffe zur Verfügung: Drei Warteliegeplätze im Klughafen im nördlichen Bereich und drei weitere Liegeplätze am Kuhlenkampkai. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, am Burgtorkai zu liegen. Bei Nutzung der angrenzenden Hafenteile und dem Liegen im Päckchen – d. h. zwei Schiffe nebeneinander an einem Dalbensteg – stehen doppelt so viele Liegeplätze für die Binnenschiffer:innen zur Verfügung. Der Bedarf an Liegeplätzen wird von der Lübeck Port Authority in regelmäßigen Abständen überprüft und mit dem Angebot abgeglichen.
Die Attraktivität der Liegeplätze wird im Einzelfall unterschiedlich bewertet. Es wird beispielsweise gewünscht, dass Liegeplätze dort vorgehalten werden, wo sich die Binnenschiffer auf möglichst kurzem Wege versorgen können. Auch wird gewünscht, dass die Liegeplätze mit einem Stromanschluss versehen werden, oder dass die Möglichkeit geschaffen wird, das eigene Kfz direkt zu nutzen.
Das Angebot der Hansestadt Lübeck ist demgegenüber naturgemäß reduziert: Wir bieten bedarfsgerecht ausreichend Liegeplätze an – und wir bieten sie kostenlos an.
Jetzt zu Ihrer Frage nach den Sperrungen:
Im Jahr 2024 wurden zwei Liegeplätze im nördlichen Teil des Klughafens zurückgebaut. Der eine Steg musste im Zusammenhang mit einer Bodenverunreinigung entfernt werden, der andere wegen seines schlechten baulichen Zustands.
Die beiden „gesperrten“ Dalbenstege im Klughafen – südwestlich der Klughafenbrücke – stehen nur für individuelle Nutzungen nach vorheriger Abstimmung mit der Hafenbetreiberin zur Verfügung. Diese sind nicht für Binnenschiffe geeignet. Da Binnenschiffe in der Vergangenheit ohne vorherige Abstimmung mit der Lübeck Port Authority und entgegen dem Nutzungszweck diese Dalbenstege genutzt haben, wurden die Stege entsprechend beschildert. In diesem Zusammenhang sei auf § 20 der Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO) verwiesen, wonach die Hafenbehörde die Liegeplätze zuweist. Es besteht kein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Liegeplatzes.
Wir können also nicht alle Wünsche erfüllen, dennoch ist es uns wichtig, die Servicequalität kontinuierlich zu verbessern. Dies kann bei Investitionen allerdings nur im Abgleich mit dem Gesamthaushalt der Hansestadt Lübeck erfolgen. Ich fände es aber sehr gut und sehr wichtig, wenn wir diesbezüglich weiter im Kontakt bleiben könnten, und dass Sie sich hier mit Ideen und Vorschlägen weiterhin einbringen. Es steht ein gemeinsamer Abstimmungstermin mit der LPA an, ich habe mir den Termin vorgemerkt und werde mir zu den Ergebnissen berichten lassen.
Eine Nachfrage von Herrn Scherhag, ob es einen Zusammenhang zwischen den gesperrten Liegestellen und der Erhöhung der Parkgebühren entlang der Kanalstraße geben würde, wird von Senatorin Hagen mit einem klaren Nein beantwortet.