Auszug - AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Prüfungen von Pflegeheimen  

23. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 3.4
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 16.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Johaniter Unfallhilfe
Ort: Bei der Gasanstalt 12, 23560 Lübeck
VO/2025/14481 AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Prüfungen von Pflegeheimen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Döring, Nicolas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss wird voraussichtlich eine Antwort in einer der kommenden Sitzungen bekommen.

Frau Senatorin Steinrücke weist darauf hin, dass diese Anfrage sehr komplex ist und einen hohen Bearbeitungsaufwand verursacht. Die Erstellung einer Antwort wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen.


Beschluss:


Laut Bericht des NDR vom 14.08.2025 (siehe Anlage) werden Pflegeheime in Schleswig-Holstein nicht überall regelmäßig kontrolliert, obwohl eine jährliche Kontrolle gesetzlich vorgeschrieben ist. Gemäß Landesrechnungshof sind die Prüfquoten unzureichend, in Schleswig-Holstein fanden 2023 nur 62 % der vorgeschriebenen jährlichen Regelprüfungen statt, in 2024 72 %. Die kommunalen Wohnpflegeaufsichten sind für die Kontrollen stationärer Pflegeeinrichtungen und Wohngruppen der Eingliederungshilfe zuständig.

 

Hierzu folgende Fragen:

 

  • Im NDR-Bericht ist angegeben, dass die Prüfquote in Lübeck 2023 nur 21 % betrug und in 2024 63 %. (24 von 38 stationären Pflegeeinrichtungen wurden geprüft) Ist diese Angabe richtig?
  • In welchen 14 Einrichtungen wurde die vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt?
  • Weshalb werden die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt?
  • Wonach wird entschieden, in welchen Pflegeheimen die Prüfungen durchgeführt werden und in welchen nicht?
  • Wie intensiv wird geprüft? Werden auch einzelne Bewohner bei jeder Prüfung begutachtet oder nur bei konkretem Verdacht?
  • Die Aufsicht muss auch Anlassprüfungen zum Beispiel nach Beschwerden von Angehörigen nachgehen:

a)      Wie viele Beschwerden gab es in 2023 und wie viele in 2024?

b)      Wie viele Anlassprüfungen wurden letztlich in diesen Jahren durchgeführt?

c)      Wenn nicht allen Beschwerden nachgegangen worden ist: weshalb wurde diesen Beschwerden nicht nachgegangen? Wonach wird entschieden, ob Beschwerden nachgegangen wird oder nicht

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss nimmt die Anfrage zur Kenntnis.