Anfrage:
Ich bitte um schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen zu der Verpflegungskostenkalkulation in städtischen Kitas zum Jugendhilfeausschuss am 11.09.2025. Sollte eine schriftliche Beantwortung erst später möglich sein, wird um eine erste mündliche Antwort am 11.09.2025 im Jugendhilfeausschuss gebeten:
Ausgangsfrage:
Ist die Antwort der Verwaltung der Hansestadt Lübeck (2025/14188-02-01) dahingehend richtig verstanden worden, dass aufgrund der Unterschiedlichkeiten in den 28 städtischen KiTas (z. B. pädagogisches Konzept, Caterer oder Selbstkochen, Anzahl der Mahlzeiten etc.), die auch von KEV/SEV bestätigt wurden, eine trägerweite Durchschnittskalkulation für alle 28 städtischen KiTas und keine einrichtungsbezogene Individualkalkulation vorgenommen wird?
1. Wenn ja:
1.1 Zu wann wird die nach Auskunft des Landesjugendamtes in diesem Falle nach KiTaG verpflichtende individuelle Kostenkalkulation (siehe Begründung unten) für jede der einzelnen 28 städtischen KiTas erstellt und den Elternvertretungen zur Verfügung gestellt? Es wird darum gebeten, dass die individuelle Kostenkalkulation für die 28 städtischen KiTas ebenfalls der Politik und KEV/SEV zur Verfügung gestellt wird.
1.2 Wenn die individuellen Verpflegungskosten unterschiedlich ausfallen:
1.2.1 Wann erfolgt die Kostenerstattung für Eltern, die bisher zu viel gezahlt haben?
1.2.2 Wie wird das daraus entstehende Defizit in der städtischen Kalkulation verbucht, da nach vorliegenden Informationen eine rückwirkende Zahlungsaufforderung rechtlich nicht zulässig ist?
1.2.3 Zu wann erfolgt die neue – korrigierte - einrichtungsbezogene Verpflegungskostenmitteilung an alle städtischen KiTa-Eltern?
1.2.4 Falls die bisherige trägerweite Pauschale dazu führte, dass einige städtische KiTa-Eltern weniger gezahlt haben, als tatsächlich an Verpflegungskosten gemäß der einrichtungsbezogenen Individualkalkulation angefallen ist:
Handelt es sich dann hierbei um eine städtische Verpflegungskostensubvention, die aus Gründen der rechtlich verpflichtenden Gleichbehandlung auch an alle anderen KiTa-Eltern in städtischen und freien KiTas ausgezahlt werden müsste? Wenn nein: Warum handelt es sich nicht um eine Subvention, wenn die anteilige Kostenübernahme in der Vergangenheit in den städtischen KiTas als Subventionierung eingestuft wurde und daher aus Gründen der Gleichbehandlung aller KiTa-Eltern diese von der Stadt auch den KiTa-Eltern mit Kindern in Freien KiTas gewährt wurde?
2. Wenn nein:
2.1 Haben alle 28 städtischen KiTas zum 01.08.2025 exakt das gleiche pädagogische Konzept, die identische Essenslieferung und Zubereitung inkl. Personalschlüssel, identische Caterer, die gleiche Anzahl an Mahlzeiten etc.?
2.2 An welcher Stelle wird dies im Falle einer bejahenden Antwort von 2.1 verwaltungsseitig dokumentiert?
2.3 In welcher Form können Politik, KEV/SEV sowie Elternvertretungen und interessierte städtischen KiTa-Eltern diese Dokumentation einsehen (z. B. Ratsinformationssystem Allris, Akteneinsicht)?
2.4 Gibt es zum 01.08.2025 keine abweichenden Kostenstrukturen zwischen einzelnen städtischen KiTas, etwa durch unterschiedliche Caterer, Eigenküche, Mahlzeitenumfang oder pädagogische Konzepte?
2.5. wenn die Antwort auf 2.4. lautet, dass es keine abweichenden Kostenstrukturen zwischen einzelnen städtischen KiTas - etwa durch unterschiedliche Caterer, Eigenküche, Mahlzeitenumfang oder pädagogische Konzepte - gibt: Wo ist das verwaltungsseitig dokumentiert worden?
2.6 In welcher Form können Politik, KEV/SEV sowie Elternvertretungen und interessierte städtischen KiTa-Eltern diese Dokumentation einsehen (z. B. Ratsinformationssystem Allris, Akteneinsicht)?