Auszug - Bericht des Bereiches Familienhilfen / Jugendamt zum Qualitätsentwicklungs- und Personalbemessungsprozess 2024/2025  

18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 5.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 11.09.2025 Status: öffentlich
Zeit: 16:02 - 17:56 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14405 Bericht des Bereiches Familienhilfen / Jugendamt zum Qualitätsentwicklungs- und Personalbemessungsprozess 2024/2025
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.510 - Familienhilfen/Jugendamt Bearbeiter/-in: Bender, Olga
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Frenz berichtet, dass der Bereich Familienhilfen / Jugendamt gemäß § 79 SGB VIII verpflichtet sei, eine dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Zahl an Fachkräften vorzuhalten, um Kinderschutz und Leistungsansprüche zuverlässig sicherzustellen. Die durchgeführte Personalbemessung zeige einen deutlichen Mehrbedarf an Stellen, ohne den die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben nicht gewährleistet werden könne. Aktuelle Personalengpässe führten zu Belastungen der Mitarbeitenden sowie zu Verzögerungen und Qualitätsrisiken, auch im Bereich des Kinderschutzes.

Die Verantwortung für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen liege auf der politischen Ebene. Die Verwaltung bitte daher um Unterstützung bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Stufenplans, der eine schrittweise Verbesserung der Personalausstattung ermögliche. Ziel sei es, die gesetzlichen Anforderungen weiterhin verlässlich zu erfüllen und eine bedarfsgerechte Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien sicherzustellen.

Herr Puhle ergänzt, dass im ersten Schritt acht zusätzliche Stelle benötigt würden.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Kerlin erklärt Frau Frenz, dass die aktuell in der Tendenz sinkende Zahl der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten noch keine maßgeblichen Auswirkungen auf den Haushalt habe. Die Personalbemessung werde regelmäßig, auch auf der Basis von Fallzahlen, fortgeschrieben und die Aufgaben in den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) eingebunden.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Zimmermann erklärt Frau Frank, dass das externe Unternehmen zunächst den IST-Zustand festgestellt und eingeschätzt habe. Anschließend wurde, aufgrund sich aus dem SGB VIII ergebenden standardisierten Verfahrens, ein SOLL-Zustand entwickelt. Frau Frenz ergänzt, dass Optimierungspotentiale im SOLL berücksichtigt seien.

Herr Küpper macht deutlich, dass es sich nicht um den Wunsch der Mitarbeitenden handele sondern um den SOLL-Zustand, der sich aus dem SGB VIII ergebe.

 

Frau Benecke-Benbouabdellah gibt aus der Perspektive der Eltern von Kindern mit Behinderung zu bedenken, dass die Fallbearbeitungszeiten zu lang seien und die Bescheide teilweise vor Schulbeginn noch nicht vorliegen würden.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Kerlin erklärt Frau Frenz, dass die Umsetzungsplanung zunächst mit den vorhandenen Ressourcen begonnen werde. Die Reintegration der Hilfeplanung einzelner Leistungsarten in den ASD habe angefangen.

 

Herr Puhle teilt mit, dass der Vorsitzende vom Personalrat Fachbereich 4, Herr Brinke, vor der Sitzung angekündigt hat, zu diesem TOP zu sprechen und erteilt ihm das Wort.

Herr Brinke berichtet, dass Mitarbeitende seit Jahren eine gefühlte Unterbesetzung melden würden und durch diesen Bericht sei diese nun auch festgestellt worden. Er bedankt sich bei den Kolleg:innen und spricht sich für einen Stufenplan zur Umsetzung der Änderungen aus.

 

Auf eine Nachfrage von Frau Schulte-Ostermann macht Frau Frank deutlich, dass in der aktuellen Situation eine quantitative Abarbeitung der Fälle erfolge, dass aber eine qualitative Überprüfung teilweise nicht ausreichend sei. Frau Frenz ergänzt, dass die Arbeit in der Eingliederungshilfe nur aufgrund des Engagements der Mitarbeitenden weitergeführt werden konnte.

 

Frau Prüß macht nochmal deutlich, dass es sich um Kinderschutz handele und dass mittelfristig auch eine Kostenersparnis möglich sei, wenn die Hilfen zur Erziehung qualitativ gut eingesetzt würden.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Durchführung dieses aufwändigen Prozesses, insbesondere bei den Mitarbeitenden.


 


Bericht:

 

Das Jugendamt der Hansestadt Lübeck ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, „zur Planung und Bereitstellung einer bedarfsgerechten Personalausstattung (...) ein Verfahren zur Personalbemessung zu nutzen“ (§ 79 Abs. 3 SGB VIII). Diese gesetzliche Normierung ist besonders wichtig in Zeiten, in denen Jugendämter mit erheblichen Herausforderungen wie Armut und Migration konfrontiert sind. Sie müssen eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe entwickeln und gleichzeitig Aufgaben wie den Kinderschutz sicherstellen.

Der quantitativen Bemessung des Personalbedarfs liegt eine qualitative Auseinandersetzung mit den Qualitätsstandards zugrunde, insbesondere in Bezug auf das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Die Verbindung von Personalbemessung mit Qualitätsentwicklung entspricht den Anforderungen des § 79 SGB VIII.

Bereits im vergangenen Jahr wurde mit externer Unterstützung des Instituts für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (IN/S/O) ein Prozess zur Qualitätsentwicklung und Personalbemessung initiiert. Das Institut hat den Bereich Familienhilfen / Jugendamt umfassend analysiert. Dem Jugendhilfeausschuss wurde am 03.07.2025 mündlich berichtet.

Der Abschlussbericht des IN/S/O (Anlage IV) wird mit diesem Bericht übergeben und enthält zahlreiche Empfehlungen für die Umsetzung. Der Bereich geht im vorliegenden Bericht auf die durchgeführten Prozesse und die geplante Umsetzung ein.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.