Auszug - Antwort auf die Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck  

18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 4.4.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 11.09.2025 Status: öffentlich
Zeit: 16:02 - 17:56 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
2025/14188-02-01 Antwort auf die Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2025/14188-02
Federführend:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen Bearbeiter/-in: Guseva, Olga
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Schulte-Ostermann bedankt sich für die Beantwortung der Anfrage. Auf eine Nachfrage zur Verpflegungskostenkalkulation erklärt Frau Steinkamp, dass die Verpflegung (Mahlzeiten) in allen städtischen Kindertageseinrichtungen identisch sei und dass es eine Basiskonzeption dahingehend gebe.


 


Beantwortung:

 

Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (Fraktion Linke & GAL) aus dem Jugendhilfeausschuss am 05.06.2025 zur Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck.

 

Ich bitte um schriftliche Beantwortung folgender Fragen in Bezug auf von den Kita-Beiräten vorgetragenen rechtlichen Einwänden gegen die neue Entgeltordnung und insbesondere zur Geschwisterermäßigung:

  1. Hat die Lübecker Verwaltung bislang eine Stellungnahme des Landesjugendamtes zur Auslegung von § 7 Abs. 1 KiTaG S-H hinsichtlich der
    1. Geschwisterermäßigung auf Verpflegungskosten sowie
    2. zu dem Punkt, dass für jede der 28 städtischen Kitas eine eigene Verpflegungskostenkalkulation zu erstellen sei, eingeholt?
  2. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass „Elternbeiträge“ im Sinne des § 7 Abs. 1 KiTaG auch Verpflegungskosten einschließen könnten? Es wird bei der Beantwortung der Frage darum gebeten, auf die von den KiTa-Beiräten für diesen Standpunkt vorgetragenen rechtlichen Argumente einzugehen.
  3. Welche rechtlichen Argumente führt die Verwaltung an, um die Geschwisterermäßigung auf die Betreuungsgebühren zu beschränken, wie es bisher erfolgt?
  4. Ist der Verwaltung bekannt, ob andere Kommunen in Schleswig-Holstein eine weitergehende Anwendung der Geschwisterermäßigung unter Einbeziehung der Verpflegungskosten vornehmen, und falls ja: wie viele?
  5. Wann ist mit einer rechtlichen Stellungnahme des Landesjugendamts zu rechnen und wann wird diese vollständig an die Ausschussmitglieder übermittelt?

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.