Die Abteilungsleiterin für Denkmalpflege Fr. Lutter berichtet über die Unterschutzstellung der Sachgesamtheit Herrenwyk. Die Werkssiedlung entstand Anfang des 19. Jahrhunderts nördlich des Hochofenwerks Herrenwyk auf dem Gebiet des heutigen Stadtteils Lübeck-Kücknitz für ungefähr 500 Werksarbeiter, die seit Gründung des Werks 1905 ins Viertel zuzogen. Die Gestaltungselemente der historischen Arbeitersiedlung sind noch heute erkennbar und laut Einschätzung der Abteilung Denkmalpflege als lebendiges Zeugnis des ehemaligen Industriestandorts Kücknitz von hohem geschichtlichem und städtebaulichem Wert. Daher wurde das Areal von ca. 24 Hektar auf Grundlage des neuen Denkmalschutzgesetzes als Sachgesamtheit in die Denkmalliste der Hansestadt Lübeck aufgenommen.
Fr. Lutter informiert zur Vorgehensweise ihrer Abteilung bei der Information der Öffentlichkeit und der mehr als 200 Eigentümer der Wohnsiedlung. In einem ersten Schritt habe eine Sondersitzung zur Industriegeschichte im Rahmen des Arbeitskreises Archäologie und Denkmalpflege stattgefunden. Anschließend habe der Bereichsleiter der Archäologie und Denkmalpflege, Hr. Dr. Rieger, dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege einen Bericht zu denkmalschutzwürdigen Arealen vorgelegt, darunter auch zur Werkssiedlung Herrenwyk.
[Anm. d. Protokollführung: Hier wird Bezug genommen auf die Vorlage „AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI) und AM Renate Prüß (SPD): Bericht zum Bestand von Industriedenkmalen in Lübeck.“ (VO/2024/13427-01-01) Der Bericht wurde in der Sitzung vom 09.12.2024 vom Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen.]
Zunächst sei die Öffentlichkeit per Pressemitteilung über die geplante Unterschutzstellung informiert worden, anschließend seien mit einer Briefwurfsendung die betroffenen Bewohner:innen und Eigentümer:innen sowie interessierte Bürger:innen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen worden. Die Informationsveranstaltung sei gut besucht gewesen, manche Themen seien lebhaft diskutiert worden, aber es hätten viele Fragen der Betroffenen von ihrer Abteilung beantwortet werden können. Im Nachgang sei die Publikation eines Leitfadens geplant, um den Eigentümern Hilfestellung bei der Antragsstellung zur denkmalrechtlichen Genehmigung von Maßnahmen an den denkmalgeschützten Gebäuden zu geben.
Auf Nachfrage von AM Stolzenberg erläutert Fr. Lutter die rot markierten Objekte auf Folie zwei ihrer Präsentation. Hier handele es sich um Einzelobjekte der Siedlung, die bereits in den 80er Jahren unter Denkmalschutz gestellt worden seien. Das neue Denkmalschutzgesetz habe es ermöglicht, nun flächenhaft das gesamte Areal unter Schutz zu stellen.
AM Wegner begrüßt den Vorstoß der Abteilung Denkmalpflege, baugeschichtlich wertvolle Areale in der Vorstadt unter Denkmalschutz zu stellen und dafür die Möglichkeiten des neuen Denkmalschutzgesetzes zu nutzen. Denn in den Stadtteilen sei in der Vergangenheit viel verbaut und abgerissen worden. Die Vorstädte Lübecks und die dort befindlichen Industriedenkmäler mehr in den Fokus zu rücken, sei ja schon länger eine Forderung des Ausschusses gewesen. Natürlich müssten dabei stets auch die Interessen der Bewohner im Blick behalten werden. Aber er sei zuversichtlich, dass die Abteilung Denkmalpflege aus den Erfahrungen dieser ersten großen flächenhaften Unterschutzstellung lernen und ihr Informationsverfahren gegenüber den Betroffenen in Zukunft verbessern werde.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
[Anm. der Protokollführung: Die Präsentation ist diesem TOP als Anlage beigefügt.]