Auszug - AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Hauke Wegner (CDU), AM Ulf Hansen (FDP): Besuch von Kulturinstitutionen durch den Kulturausschuss  

19. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 14.07.2025 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:24 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2025/14392 AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Hauke Wegner (CDU), AM Ulf Hansen (FDP): Besuch von Kulturinstitutionen durch den Kulturausschuss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela  Geschäftsstelle der FDP Fraktion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Senatorin Frank regt an, diese Vorlage im September aufgrund inhaltlicher Überscheidungen gemeinsam mit dem für die kommende Sitzung gestellten Antrag zu behandeln. AM Burakowski regt an die Vorlage umgehend zu beschließen. Laut AM Petereit sei der Besuch von kulturellen Einrichtung einst geübte Praxis gewesen. Inhaltlich stimme er dem Antrag zu, die Form stelle er jedoch in Frage – die Zielrichtung des Beschlusses sei nicht klar, der Ausschuss könne sich ein solches Verfahren selbst auferlegen. Fr. Senatorin Frank weist auf Unklarheiten in Bezug auf die Logistik bei dauerhaft wechselnden Standorten, die Benennung der Institutionen und den Zeitaufwand hin. Beide Anträge würden derzeit rechtlich geprüft. AM Müller weist auf ein ähnliches Vorgehen im Schul- und Sportausschuss hin und erkundigt sich nach dem für die September-Sitzung angekündigten Antrag. Laut AM Odendahl sei die Tagung an wechselnden Orten gängige Praxis auch in anderen Ausschüssen. Es sei hierfür jedoch kein Antrag notwendig, eine Absprache zwischen Ausschuss und Verwaltung sei ausreichend. Fr. Senatorin Frank benennt den ausstehenden Antrag („Stärkung der Sichtbarkeit und Beteiligung der Lübecker Kulturszene im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege“, VO/2025/14407) und spricht zum organisatorischen und logistischen Aufwand. AM Petereit sieht Schwierigkeiten erst bei Hybrid-Sitzungen gegeben, ansonsten seien externe Sitzungen technisch machbar. Zu klären sei jedoch der zeitliche Mehraufwand im Hinblick auf die Beteiligung und das Rederecht von Akteur:innen. AM Burakowski hält einen Antrag für notwendig, um den Wunsch nach mehr Sichtbarkeit der Kulturakteur:innen durchzusetzen. AM Hansen unterstützt den Antrag als ein wichtiges Signal gegenüber den Kultureinrichtungen. Laut AM Stolzenberg stehe der zusätzliche Aufwand für die Verwaltung im Verhältnis zum Nutzen, da den Kultureinrichtungen Wertschätzung entgegengebracht werde. Fr. Jarrens macht auf die Aufgaben des Ausschusses aufmerksam (Vorbereitung der Beschlüsse der Bürgerschaft und Kontrolle der Verwaltung) und empfiehlt die rechtliche Einschätzung abzuwarten. AM Dr. Junghans spricht zur Bewertung der Einschätzung des Bereichs Recht. Zur Kontrolle der Verwaltung gehöre auch die Inaugenscheinnahme und für den regelmäßigen Besuch von Kulturinstitutionen bedürfe es offenbar eines Beschlusses. AM Müller stellt klar, dass der Vorsitzende in zumutbarem Maßstab Zeit und Ort der Sitzung festlege und spricht sich für eine Beschlussfassung aus.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. 

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege

nimmt den Antrag einstimmig bei einer Enthaltung an. 

 

 

[Anmerkung des Bereichs Recht: Dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege steht ein Weisungsrecht gegenüber der Verwaltung nicht zu. Er kann daher zwar den Wunsch äußern, künftig wechselnd in verschiedenen Kultureinrichtungen der HL zu tagen. Er kann von der Verwaltung jedoch nicht verlangen, dies dem Wunsch entsprechend umzusetzen. Die Verwaltung unterstützt den Ausschuss bei der Ausübung seiner Aufgabe, muss aber unter Berücksichtigung von Kosten und Aufwand einerseits und Nutzen bzw. Notwendigkeit im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung andererseits sorgfältig abwägen, ob sie den besonderen Wünschen des Ausschusses hinsichtlich des Sitzungsortes entsprechen kann.

 

Anmerkung der Protokollführung: Die umfassende Einschätzung des Bereichs Recht sowie Umsetzungsvorschläge der Verwaltung sind diesem TOP als Anlage beigefügt.]


 


Beschluss:


Der Kulturausschuss möge beschließen: Der Ausschuss besucht regelmäßig, d.h. etwa einmal im Quartal, eine Kulturinstitution, im Rahmen von Führungen durch die Häuser und wenn möglich Ausschusssitzungen dort. Am Anfang der Besichtigung oder Sitzung bekommt die Leitung des Hauses das Wort für eine Einführung zu der Institution.

Bei der Wahl der Institutionen hat der Ausschuss ein Vorschlagsrecht.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 7.1_Anlage_Einschätzung der Verwaltung zu den Anträgen VO-2025-14392 und VO-2025-14407 (131 KB)