Auszug - Park & Ride-Parkplatz in Travemünde  

35. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 07.07.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:06 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14173 Park & Ride-Parkplatz in Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Warfia, Wiebke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Stolte erläutert, dass es bei der letzten Behandlung dieser Berichtsvorlage Nachfragen gegeben habe, ob man, um Parkplätze schaffen zu könne, Teilflächen des LSGs nutzen könne. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung habe dies noch einmal bei dem Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz erfragt, eine solche Nutzung sei nicht möglich. Weiterhin habe es die Nachfrage gegeben, ob der Grandplatz hinter der Schule am Meer genutzt werden könne. Nach Aussage des Bereich Schule und Sport solle bei dieser Schule eine Grundsanierung stattfinden, für die der Platz ggf. benötigt werde, um Interimscontainer aufzustellen.

 

Hierzu reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Mauritz, Herr Stolte, der Vorsitzende, AM Ingwersen, Senatorin Hagen und AM Stolzenberg.

 

AM Ingwersen sagt, dass der Grandplatz der Schule regelmäßig für Sonderveranstaltungen zum Parken genutzt werde.

Senatorin Hagen sagt zu, sich diesbezüglich nochmal an den Bereich Schule und Sport zu wenden und die Antwort ggf. direkt zum Protokoll geben.

 

Die Rückmeldung des Bereich Schule und Sport nachträglich zur Niederschrift:

Grundsätzlich spricht nichts gegen eine temporäre Nutzung des Grandplatzes. Dies wurde auch bereits in der Vergangenheit auf Antrag beim Bereich Schule und Sport schon mehrfach umgesetzt. Es gilt aber einige Dinge zu beachten:

 

  1. Eine temporäre Nutzung sollte vorher vom Veranstalter beim Bereich Schule und Sport beantragt werden. Dieser erhält dann eine schriftliche Genehmigung.
  2. Das Eingangstor muss per Schlüssel geöffnet werden.
  3. Die 30 m lange Zufahrt / Abfahrt ist relativ eng, es können sich im Regelfall keine zwei Autos begegnen. Bei starker Auslastung sollte ggf. ein Ordner eingesetzt werden, da der kurvige Weg zum Platz vom Beginn der Zufahrt nicht komplett einsehbar ist und somit Gegenverkehr nicht erkannt werden kann.
  4. Zur Rasenspielfläche hin muss eine Abgrenzung vom Veranstalter per Flatterband geschaffen werden, um ein Befahren dieser Fläche zu unterbinden, auch weil eine angrenzende Teilfläche eine Mietfläche des Vereins TTHC ist und nicht befahren werden darf.
  5. Nach stärkeren / längeren Regenfällen ist der Platz nicht nutzbar und muss gesperrt werden.

 

 

 


Bericht:

 

In der Sitzung der Bürgerschaft vom 26.09.2024 wurde zur VO/2024/13440 „Prüfung zur Einführung eines Park and Ride Konzepts für Travemünde während der Hauptsaison“ nachfolgend aufgeführter Antrag beschlossen (VO/2024/13440-01).

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung eines Pop Up-Parkplatzes in Travemünde zu prüfen, um bei Bedarf in der Hauptsaison einen temporären Pop Up-Park and Ride Service einzurichten.

 

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum