Auszug - Park & Ride-Parkplatz in Travemünde  

36. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 08.07.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:31 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2025/14173 Park & Ride-Parkplatz in Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Warfia, Wiebke
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Zu dieser Angelegenheit sprechen AM Stolzenberg und stellv. AM Mauritz und thematisieren zwei Flächen (Fläche am Dreilingsberg / Grandplatz hinter der Schule am Meer) als mögliche Standorte für Bedarfsparkplätze während der Travemünder Woche. Im Bauausschuss sei zugesagt worden, die Möglichkeit der Einrichtung von Parkplätzen auf den genannten Flächen kurzfristig bis zur Travemünder Woche zu prüfen. AM Stolzenberg und stellv. AM Mauritz bitten darum, dass diese Prüfungen auch tatsächlich durchgeführt werden.

 

Senatorin Hagen teilt mit, dass man sich in der Prüfung befinde und die Antworten zeitnah nachgereicht würden.

 

 

Nachtrag zur Niederschrift:

Der Fachbereich 5 teilt mit: Der Bedarfsparkplatz „Dreilingsberg“ ist in der aktuellen Anordnung für die Travemünder Woche aufgeführt.

 

Der Bereich Schule und Sport teilt zum Grandsportplatz hinter der Schule am Meer / Steenkamp mit: Grundsätzlich spricht nichts gegen eine temporäre Nutzung. Es gilt jedoch zu beachten, dass eine solche vorher vom Veranstalter beim Bereich Schule und Sport beantragt werden sollte, sodass der Veranstalter eine schriftliche Genehmigung erhält. Weiterhin muss beachtet werden: Das Eingangstor muss per Schlüssel geöffnet werden. Die 30 Meter lange Zufahrt ist relativ eng, sodass sich im Regelfall keine zwei Autos begegnen können. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass Gegenverkehr aufgrund der kurvigen Zufahrt nicht erkannt werden kann, wird der Einsatz eines Ordners empfohlen. Des Weiteren muss die Rasenspielfläche (z. T. eine Mietfläche des Vereins TTHC) durch eine Abgrenzung vom Veranstalter gegen ein Befahren gesichert werden. Abschließend muss beachtet werden, dass der Grandplatz nach längeren bzw. stärkeren Regenfällen nicht nutzbar ist und somit gesperrt werden muss.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.