Auszug - Verkehrsberuhigung in der Vorderreihe in Travemünde  

16. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 3.1.2
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mi, 18.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:39 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Kempke erläutert, dass in der Sitzung des Bauausschusses am 16. Juni 2025 ein Antrag von CDU, Bü90/DIE GRÜNEN und FDP (VO/2025/14285) behandelt wurde, in dem die Verwaltung zur weiteren Verkehrsberuhigung in der Vorderreihe in Travemünde beauftragt werden soll. Das Lübeck-Management e. V. und die Travemünder Wirtschaftsgemeinschaft e. V. bitten hierzu darum, in diesem Verfahren auch eine Anhörung der gewerblichen Wirtschaft zu berücksichtigen.

 

Frau Kempke erläutert hierzu, dass die gewerbliche Wirtschaft, insbesondere die im genannten Verkehrsbereich angesiedelten Unternehmen zu deren Belange, Anregungen und Bedarfe zur Abwägung angehört werden sollten. Nur eine mit allen Beteiligten abgestimmte und einvernehmliche Lösung dient einer reibungslosen Umsetzung des Prozesses und sorgt für ein hohes Maß an Akzeptanz. Die TWG und das LM stehen der Verwaltung gerne als Dialogpartner im weiteren Prozess zur Verfügung.

 

Frau Stegemann verweist auf einen direkten Kontakt mit den wirtschafts- bzw. baupolitischen Sprechern der Fraktionen, um eine zielführenden Einbindung der Interessen zu erzielen.

 

Herr Mauritz macht deutlich, dass alle Betroffenen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Planung und Umsetzung der Maßnahme durch die Verwaltung zu beteiligen sind.

 

Herr Puschaddel formuliert zur Thematik folgenden Antrag:

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" geht von der Beteiligung alle Betroffenen im Rahmen des Prozesses der Verwaltung aus.

 

Anmerkung des Bereiches Recht:

Der Ausschuss hat hinsichtlich der Entscheidung über die Einrichtung einer Fußgängerzone und das Verfahren hierzu keine Beschlusskompetenz. Der Bereich Recht stellt daher klar, dass der getroffene Beschluss keine Verbindlichkeit für die Verwaltung entfaltet.

 


Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

nimmt den Antrag des AM Puschaddel

einstimmig an.

(15 Ja-Stimmen)