Auszug - BW 227 Stadtgrabenbrücke - Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln - Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 EUR netto   

34. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 10.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:33 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14218 BW 227 Stadtgrabenbrücke
- Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
- Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 EUR netto
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert, dass die Bürgerschaft die benötigten Finanzmittel per Beschluss bewilligt habe (vgl. Beschlusspunkt 1). Der Hauptausschuss solle diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen und über die Projektfortführung gemäß Beschlusspunkt 2 entscheiden.

 

Keine Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlusspunkt 2 abstimmen:
 


Beschluss:

  1. Im Haushaltsjahr 2025 werden beim Produktsachkonto 541001.674.7852000 Gemeindestraßen, Stadtgrabenbrücke -Tiefbaumaßnahmen- 750.000,- EUR für die Projektfortführung zum Bau der Stadtgrabenbrücke außerplanmäßig gemäß § 82 Abs. 1 GO bewilligt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 541001.625.7852000 Gemeindestraßen, Um- und Ausbau von Geh- und Radwegen Tiefbaumaßnahmen - in Höhe von 750.000,- EUR. (Beschluss durch die Bürgerschaft)

 

  1. Das Projekt zum Bau der Stadtgrabenbrücke wird fortgeführt (Beschluss durch den Hauptausschuss - vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft des Beschlusses gem. Punkt 1).

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss nimmt die Entscheidung

der Bürgerschaft bzgl. des Beschlusspunktes 1 zur Kenntnis.

 

Der Hauptausschuss nimmt den Beschlusspunkt 2 einstimmig an.