Nachfrage von Frau Wolff zu Punkt 5, warum 2,1 Mio. Euro weniger an angelieferter Mengen auf der Deponie vereinnahmt wurde, als ursprünglich geplanten. Sie fragte, wo diese Mengen geblieben seien.
Herr Mucha erklärte, dass diese auf anderen Deponien gelandet seien. Der Hintergrund der Mindereinnahmen sei zum Teil so geplant gewesen. Dies hänge damit zusammen, dass die Deponie über eine begrenzte Kapazität verfüge und – Stand heute – voraussichtlich bis 2035 verfüllt sei. Würde man ohne Einschränkungen Abfälle annehmen, wäre die Deponie zu früh verfüllt. Für die verbleibenden Jahre bis zur erwarteten Genehmigung der Erweiterung stünden dann keine Kapazitäten mehr zur Verfügung. Deshalb reduziere man bewusst das Volumen der Gewerbeabfälle, um bis zum geplanten Zeitpunkt der Genehmigung handlungsfähig zu bleiben.
Frau Wolff fragte, ob für 2025 bereits ohne die 2,1 Mio. Euro geplant worden sei.
Herr Mucha sagte, man habe mehr geplant als letztlich enthalten gewesen sei; dies müsse noch abgeglichen werden. Die EBL hätten ihr Verhalten teilweise korrigiert, auch in Anbetracht der Tatsache, dass das Genehmigungsverfahren sich bereits jetzt verzögert.
Weitere Nachfrage von Frau Wolff warum sich auch die Abwasserbehandlung für Lübecker Kunden reduziert hat.
Herr Mucha erklärt, es gebe eine neue Erkenntnis, die auch in den Wirtschaftsplan eingeflossen sei: Es sei ein Kipppunkt erreicht worden, da die Abwassermengen rückläufig seien.
Herr Grohmann fragte, wie man mit dem Thema weiter verfahre – ob man dies nachreiche oder bis zum Jahresabschluss abwarte.
Herr Mucha schlug vor, die Informationen mit dem Jahresabschluss vorzustellen.
Herr Zahn stellte fest, das Planungsziel sei um 4,8 Mio. Euro verfehlt worden, und wesentliche Abschlussprüfungen würden noch fehlen. Er fragte, ob eine „nacharbeitende Punktlandung“ möglich sei.
Herr Mucha sagte, dies wäre der Abgleich vom Quartalsbericht mit dem Jahresabschluss, der derzeit fertiggestellt werde. Es sei klar, dass die EBL gegenüber dem Plan mit einem Minus abschließen würden. Trotz sinkender Mengen gebe es gleichbleibende oder steigende Betriebskosten, da diese mit dem Betriebsaufwand nicht proportional sänken.
Nachfrage von Herrn Dr. Koß, ob es Erkenntnisse zur Ablagerung radioaktiver Abfälle gebe.
Herr Mucha versichert, es gebe bislang keine weiteren Erkenntnisse.
Nachfrage von Frau Helzel, ob im Quartalsbericht immer noch der Fehler bezüglich der Frontmeter im Winterdienst bestehe – offenbar sei ein falscher Parameter hinterlegt.
Herr Grohmann ergänzte, es sei darüber berichtet worden, dass sich dieser Fehler aufaddiere.
Weitere Nachfrage von Frau Helzel zur Verwaltungskostenpauschale. Ob es hier eine Veränderung gegeben habe.
Herr Mucha vermutete einen Fehler. Die Angabe der Verwaltungskostenpauschale für 2024 müsse geprüft werden. Er vermutete, dass die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr gemeint seien. Wenn es sich um Planwerte handle, die nicht mengenabhängig seien, ließe sich möglicherweise erklären, warum der Wert gleichgeblieben sei. Auch dies werde im Jahresabschluss ersichtlich sein.
Herr Grohmann bittet, dass dieser Punkt im Protokoll nachberichtet wird.
(Anmerkung: Wg. benötigter Informationseinholung ist es nicht möglich, dies fristgerecht in diesem Protokoll einzuarbeiten – Herr Mucha wird dazu im nächsten WA berichten).
Nachfrage von Herrn Giercke zur ungeplant hohen CO₂-Abgabe. Diese sei durch die EU vorgegeben und werde von der Bundesregierung umgesetzt. Soweit er wisse, sei dies seit 2015 bekannt.
Herr Mucha erklärte, dass seit 2015 eine nationale Bepreisung von Klimagasen durch das deutsche Emissionshandelsgesetz (BEHG) bestehe. Nun erfolge die Überführung in ein europäisches Handelssystem. Anlagen zur Abfallverbrennung seien nun einbezogen worden, was zuvor nicht der Fall gewesen sei. Bis ins letzte Jahr hinein sei dies noch Verhandlungsmasse gewesen. Deutschland und weitere Länder sowie die Branche insgesamt hätten sich gegen die Einbeziehung gewehrt – mit dem Argument, dass man keinen Rohstoff verbrenne, sondern Reststoffe, die nicht weiterverwertet werden könnten. Man sei jedoch mit dieser Argumentation nicht durchgedrungen und falle nun unter das europäische Emissionshandelssystem.
Herr Giercke äußerte, dass die thermische Verwertung ohnehin CO₂ erzeuge, da es sich um verwertbare Abfälle handele. Er fragte, ob dies in Stapelfeld geschehe bzw. wo die Verbrennung stattfände.
Herr Mucha antwortete, dass die Verbrennung in Neumünster erfolge.
Herr Giercke ergänzte, dass die Energie dennoch vollständig genutzt werde.
Herr Mucha bestätigte dies, wies jedoch darauf hin, dass laut Gesetz für die CO₂-Veranlagung die „Inverkehrbringung“ entscheidend sei. Da die EBL Eigentümer des Abfalls seien, brächten sie den Abfall als Brennstoff in Verkehr – beziehungsweise der Betreiber der Verbrennungsanlage. Dieser stelle die Kosten dem Anlieferer in Rechnung. Infolgedessen würden die Kosten bei der EBL verbucht – seit letztem Jahr mit zusätzlich ca. 1 Mio. Euro pro Jahr, die nun erstmals in die Planung eingeflossen seien.
Herr Giercke fragte weiter, ob dies nicht eine größere Motivation bedeute, zukünftig verbrennbare Rückstände – insbesondere Sortierrückstände – zu verbrennen.
Herr Mucha bestätigte dies, insbesondere für die heizwertreiche Fraktion am Ende der Sortierung, die bislang lediglich deponiert oder verbrannt werde. Der Preis für CO₂-Emissionen werde weiter steigen – durch die Verknappung der Zertifikate.
Herr Giercke regte an, dieses Thema stärker in der Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen – schließlich könne man die CO₂-Abgaben nicht vermeiden, und der Bürger müsse diese letztlich bezahlen.
Herr Mucha zitierte in diesem Zusammenhang die politische Absicht: Der Preiseffekt solle beim Bürger ankommen und zu einer Bewusstseinsentwicklung führen – hin zur Vermeidung von Abfällen.
Herr Grohmann fragte abschließend, ob der Ausschuss in der Lage sei, den Quartalsbericht – inklusive der noch nachzureichenden Informationen – zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss nahm den Quartalsbericht einstimmig zur Kenntnis.