Auszug - Mündl. Beantwortung betr. Berliner Platz - Umgestaltung als Interimslösung (Nachfragen von AM Fürter im HA am 11.03.25)  

34. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 10.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:33 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Senatorin Hagen beantwortet die Nachfragen von AM Fürter mündlich:

 

Die Maßnahmen am Berliner Platz sollen zur Beseitigung mehrerer Unfallschwerpunkte und zur Herstellung der Verkehrssicherheit für den Rad- und Fußverkehr ergriffen werden. Sie sind so angelegt, dass der Verkehrsfluss ähnlich wie am Mühlentorplatz beruhigt und somit verstetigt wird. Dadurch wird sich die Verkehrsqualität gegenüber der jetzigen Situation nicht wesentlich verändern. Das Berechnungsverfahren, das hier zur Anwendung kommt, richtet sich nach dem HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen). Das HBS berücksichtigt für die Bemessung von Kreisverkehrsplätzen, die Anzahl der Zufahrtsspuren und die Anzahl der Kreisverkehrsspuren. Da durch die Interimsmaßnahmen keine Fahrspuren entfallen, wird sich die rechnerische Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs nicht verändern.

 

Die Interimsmaßnahmen betreffen insbesondere die Lage der Furten, die auf einen regelkonformen Abstand zur Kreisverkehrsfahrbahn angepasst werden. Die Lage der Furten geht aber nicht in die Berechnung ein. Das Berechnungsverfahren geht von einem regelkonformen Kreisverkehr aus.

 

Ergänzender Hinweis: Die Berliner Allee ist derzeit mit einer kurzen überbreiten Spur angelegt, die rechnerisch allerdings auch nur als eine Fahrspur zählt. Daher führt die Änderung von der überbreiten zur regelkonformen Spur nicht zu einer Änderung gemäß HBS-Bewertung, denn es bleibt ja bei einer Spur. Die Abfahrtsspuren müssen einspurig gestaltet werden. Das derzeit mitunter praktizierte zweispurige Ausfahren auch aus dem Innenkreis ist nicht zulässig und somit im Berechnungsverfahren auch nicht berücksichtigt.

 

Die Maßnahme soll in zwei Schritten umgesetzt werden, um die mit den Bauarbeiten verbundenen Behinderungen so gering wie möglich zu halten. Die 1. Bauphase ist für den Zeitraum um die Herbstferien 2025 vorgesehen. Die 2. Bauphase ist um die Osterferien 2026 geplant.

 

Da es gelungen ist, die Baumaßnahme in der Moislinger Allee zu verkürzen, wird die Umgestaltung des Berliner Platzes erst nach Abschluss der Baumaßnahme Moislinger Allee vorgenommen. Auch dies dient der Verbesserung der Verkehrssituation.

 

Nachrichtlich zu Protokoll: Leistungseinschränkungen am Berliner Platz wird es geben, und zwar im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen Mühlentorbrücke/ Mühlentorteller. Der Berliner Platz wird ab Herbst 2026 Umleitungsstrecke sein und zusätzliche Verkehre aufnehmen müssen. Eine Simulation der Verkehrsströme wurde vorgenommen und zwischenzeitlich im Bauausschuss erläutert. Im Ergebnis wird allerdings nur ein Teil der Verkehre, die heute die Mühlentorbrücke bzw. den Mühlentorplatz ansteuern, über den Berliner Platz fahren. Die entsprechende Präsentation mit den ermittelten Zahlen wird zu Protokoll der Bauausschusssitzung gegeben.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.