Auszug - Fragen von Frau Köpsel zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde in der Sitzung der Bürgerschaft am 22.05.2025 Thema: Müllvermeidung  

15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 22.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:17 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14234 Fragen von Frau Köpsel zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 22.05.2025
Thema: Müllvermeidung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt Frau Köpsel und bittet sie, ihre Fragen vorzulesen.

 

Frau Köpsel verliest die von Ihr zum Thema Müllvermeidung gestellten Fragen.

Diese werden von Senator Hinsen wie folgt beantwortet.

 

  1. Kann in Moisling 2-3 Mal in der Woche der Müll eingesammelt werden: unter Umlage der Kosten auf die Anwohner:innen?

 

Lübeck unterscheidet bei der Straßenreinigung und Abfallentsorgung nicht nach Stadtteilen, sondern nach sogenannten Reinigungsklassen. Es gibt sechs Reinigungsklassen, die sich nach Art und Nutzung der jeweiligen Straße richten.

Die Klassen regeln wie häufig Straßen gereinigt werden und in welchem Umfang. Eine „freiwillige“ Einordnung ist nicht möglich. Wenn eine Reinigung außerhalb der Satzung erfolgen soll, müssten personelle Kapazitäten dafür vorhanden sein und alle Anwohner müssten sich einigen, dass sie dafür bezahlen wollen.

 

  1. Besteht die Möglichkeit das Herausstellen von Kartons oder Gerätschaften mit der Aufschrift „zu verschenken“ zu verbieten, um Müll auf den Straßen einzudämmen?

 

Das Abstellen von Kartons oder Gerätschaften mit der Aufschrift zu verschenken auf Gehwegen, Straßen oder öffentlichen Plätzen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn ein Gegenstand offensichtlich nicht mehr genutzt wird und auf öffentlichem Grund abgestellt wird, kann man auf Entledigungswillen schließen. Somit würde es sich um eine wilde Müllablagerung und unerlaubte Sondernutzung handeln. Die Ablagerung von Müll auf Gehwegen, Straßen oder öffentlichen Plätzen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden, soweit der Abfallgeber feststellbar ist.

 

Geschenkekisten oder einzelne gebrauchsfähige Gegenstände sollten am besten auf dem eigenen, privaten Grundstück bereitgestellt werden, um Probleme und Kosten zu vermeiden. Alternativen wie Tauschschränke und angemeldete Flohmärkte sowie Abgabestationen sozialer Einrichtungen werden ebenfalls empfohlen, um gebrauchsfähigen Gegenständen eine Nachnutzung zu ermöglichen.

 

Eine Nachfrage von Frau Köpsel wird durch Herrn Hinsen beantwortet.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Köpsel.

 

                                                                                        Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.