Müllbeseitigung Moisling - Einwohnerfragestunde 22. Mai 2025
Herr Rehberg beantwortet Herrn Rohlf folgende in der o.a. Einwohnerfragestunde gestellten Fragen:
1. Kann in Moisling 2 – 3 Mal in der Woche der Müll eingesammelt werden; unter
Umlage der Kosten auf die Anwohner: innen?
Die Zuordnung einer Straße erfolgt auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes SH. Danach sind Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Allerdings nicht alle, weil dies weder erforderlich ist, noch innerhalb der Grenzen liegt, die einer Kommune zumutbar ist. Zur Auswahl der zu reinigenden Straßen gibt es eine Bewertungsmatrix. Nur wenn danach eine Straße in die kommunale Reinigungspflicht fällt, darf/muss sie in die Satzung aufgenommen werden. Dann müssen die Anwohner dafür auch Gebühren zahlen. Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Stadtteil ist dabei kein Bewertungskriterium. Eine „freiwillige“ Einordnung scheidet daher aus. Damit wäre aber ohnehin nur die „Straße“ von Gehweg zu Gehweg geregelt. Die Vermüllung von anderen Flächen, fällt generell nicht unter die Reinigungspflicht nach dem Straßen- und Wegegesetz.
Grundsätzlich könnte die Straßenreinigung außerhalb der Satzung alles reinigen, was gereinigt werden müsste. Sofern die Kapazitäten dafür vorhanden wären bzw. geschaffen würden und alle Anwohner dafür bezahlen möchten. Einfacher wäre es aber, den Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
2. Besteht die Möglichkeit, das Herausstellen von Kartons oder Gerätschaften mit der
Aufschrift „zu verschenken“ zu verbieten, um Müll auf den Straßen einzudämmen?
Sofern dies auf öffentlichem Grund geschieht, wäre das Ordnungsamt dafür zuständig. Auf Privatgelände ist es Sache des Eigentümers.
Herr Rohlf bittet Herrn Rehberg um die Weitergabe der Antworten an Herrn Senator Hinsen, damit dieser sie an die Bürgerschaft geben kann.
Einwegfond für Kunststoffe
Frau Helzel weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung zur Teilnahme am Einwegkunststofffond auslaufe und fragt nach dem Stand. Herr Mucha teilt, mit dass das über die HL laufe. Informationen werden ausgetauscht. Es gab eine Fristverlängerung. EBL und HL sind im engen Austausch über die einzureichenden Mengengerüste und Zahlenwerke.
Entsorgung von Geisternetzen
Frau Helzel teilt informationshalber mit, dass man mittlerweile eine Besprechung dazu mit dem Referat Abfallwirtschaft hatte. Es gehe um die Kostenentlastung der Segler, für den von diesen herausgefischten Netzmüll. Der Leiter des Referats werde zu dem Thema auf die EBL zugehen. Das Land wolle wohl eine rechtliche Möglichkeit herstellen.
Internetprobleme/IT-Hilfe
Herr Zahn weist darauf hin, dass Mitglieder der heutigen Sitzung Probleme mit der Interneteinwahl gehabt hätten. Er bittet für die nächste Sitzung um die Anwesenheit einer IT-Hilfe. Herr Wetter weist darauf hin, dass für die heutige Sitzung die IT bereits unterstützend vor Ort war. Die Bitte wird aufgenommen, es handelte sich aber in allen Fällen um individuelle Einwahlprobleme.
Anwesenheit Frau Dr. Lorentzen am Werkausschuss 17.04.25
Herr Schultz informiert, dass er recherchiert habe, dass Frau Dr. Lorentzen erst nach der Sondersitzung aus der Fraktion ausgetreten sei.
Der Vorsitzende nimmt das zur Kenntnis, verweist aber auf den Vertagungsantrag unter den Pkt. 2.1 und 10.1 zur Genehmigung der Niederschrift; es soll nun das offizielle Ergebnis abgewartet werden.
Ergänzung von Frau Gercke im Nachgang zum Protokoll:
Frau Dr. Lorentzen ist zum 30.04.25 als stellvertretendes bürgerliches Mitglied des Werkausschusses zurückgetreten. Der formelle Beschluss zur Neubesetzung des Sitzes erfolgt am 22.05.25 in der Bürgerschaft. Somit hat der Rücktritt keine Auswirkungen auf den in der Sondersitzung am 17.04.25 gefassten Beschluss.