Auszug - AM Klaus Hinrich Rohlf (CDU): Umsetzung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) ab 1. Mai 2025  

Sondersitzung des Werkausschusses EBL zur VO-2025-13876 - Standortkonzept Malmöstraße
TOP: Ö 3.4
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.04.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:31 - 17:32 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2025/14189 AM Klaus Hinrich Rohlf (CDU): Umsetzung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) ab 1. Mai 2025
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Rehberg erläutert die Bioabfallverordnung. Der Gesetzgeber schreibe eine Störstoffquote vor, der Grenzwert liege bei 3 %. In der HL hätten wir eine Quote von 1,1 %. Wir erfüllten bereits die Vorgaben der Verordnung. Mit der Gründung der Kampagne Wir für Bio werde stetig und intensiv aufgeklärt. Der Einsatz von KI in einzelnen Sammelfahrzeugen zur Störstoffdetektion hilft dabei. Seit vier Jahren erfolgten Nachkontrollen der Biotonnen. Beim Feststellen von Verunreinigungen trete man mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog. Der Gesetzgeber habe zudem die Anlieferung im Werk geregelt. Zur Überwachung der neuen Kontrollwerte werde ebenfalls KI eingesetzt. Es werde eine TV-Ausstrahlung am 23. Mai 2025 mit einem fünfminütigen Beitrag über die EBL geben – unter dem Label Stern TV auf YouTube.
Zu dem Thema äußerten sich (teilweise mit mehrfachen Wortmeldungen) die Ausschussmitglieder Herr Röttger, Herr Dr. Koß und Herr Rehberg von den EBL.
 


Beschluss:

Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Angelieferte Bioabfälle dürfen dann nicht mehr als 3% Störstoffe enthalten.

 

-          Wie wird die Verordnung ab 1. Mai 2025 von der EBL in Lübeck umgesetzt?

 

-          Wird es noch gesonderte Informationen für die Bürgerinnen und Bürger in den Medien geben?

 

-          Welche technischen Hilfsmittel nutzt die EBL bzw. sind geplant zur Kontrolle der Tonnen, um Fehlwürfe zu vermeiden?