Auszug - Bebauungsplan 31.09.00 - Ivendorfer Landstraße / Solarpark - und zugehörige 148. Änderung des Flächennutzungsplanes Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB   

30. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 07.04.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14126 Bebauungsplan 31.09.00 - Ivendorfer Landstraße / Solarpark - und zugehörige 148. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lübke, Lukas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


AM Mauritz möchte wissen, ob dieser B-Plan einen Konflikt mit der zweiten Anbindung an Travemünde verursache.

Herr Stolte erklärt, dass dies theoretisch der Fall sei, aber es sei kein Problem, die zweite Anbindung vor und nach der Anlage über die Ivendorfer Landstraße zu führen.

AM Mauritz sagt, dass er nicht den B-Plan beschließen wolle, wenn dies die zweite Anbindung unmöglich mache.

Herr Stolte erklärt, dass er das nicht im Detail geprüft habe, er sich aber sicher sei, dass es möglich sei, die beiden Vorhaben zusammenzubringen.

 

AM Kohlfaerber weist darauf hin, dass die Variante 8 über das Grundstück laufe.

Herr Stolte entgegnet, dass die Variante 8 seitens der Verwaltung aus fachlichen Gründen abgelehnt werde.

 

AM Kohlfaerber regt an, die Vorlage nochmal zu vertagen, da es sich um eine Grundsatzentscheidung handle.

 

Herr Stolte erläutert die räumlichen Verhältnisse.

 

AM Kohlfaerber fragt, ob man die Darstellungen aus beiden Vorlagen nebeneinandergelegt gezeigt bekommen könne.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, eine solche Darstellung im weiteren Verfahren vorgelegt zu bekommen. Ggf. müsse dies abgeändert werden und es müsse gesichert sein, dass die zweite Anbindung nach Travemünde nicht gestört werde, aber es handle sich hierbei noch nicht um den Satzungsbeschluss.

 

AM Mauritz kritisiert, dass hierzu keine Aussage vorliege.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Aussage von Herrn Stolte vorliege. Er fragt, ob durch eine Unterbrechung eine detailtiefere Antwort erlangt werden könne.

 

Herr Stolte führt aus, dass man sich für eine hundertprozentige Sicherheit die Verhältnisse vor Ort ansehen müsse. Aber nach einem Blick auf das Luftbild sehe er keine Gefahr für die zweite Anbindung, es sei genug Platz vorhanden.

 

AM Mauritz fragt, woraus sich die angesprochene Verschwenkung ergebe.

 

AM Mählenhoff betritt den Sitzungsraum.

 

Der Vorsitzende sagt, dass die Verschwenkung in der Vorlage unter TOP 5.5. noch nicht vorgesehen sei.

Herr Stolte erklärt, dass diese in der Machbarkeitsstudie noch nicht vorgesehen sei, weil es diese damals gar nicht gab. In der Berichtsvorlage sei dies aber enthalten, da die Verwaltung den Zielkonflikt festgestellt habe.

 

AM Kohlfaerber sagt, dass die Anbindung bedeute, auf die Anbindung der Travemünder Landstraße zu verzichten.

AM Mauritz widerspricht, da diese zu dem Baggersand verschwenke.

 

Herr Stolte erläutert erneut die räumlichen Begebenheiten.

 

AM Kohlfaerber sagt, dass ursprünglich die Variante 5 favorisiert worden sei, aber die Verwaltung sich nun für die Variante 8 ausspreche.

Herr Stolte erwidert, dass dies nicht der Fall sei. Die Machbarkeitsstudie von Inros Lackner spreche sich für die Variante 8 aus, aber nicht die Verwaltung, weil darin der Busverkehr nicht enthalten sei.

 

AM Kohlfaerber beantragt die Vertagung von TOP 3.7.

 

Frau Belchhaus weist darauf hin, dass es einen Monat bis zur nächsten Bauausschusssitzung dauere und an der Maßnahme auch Fördermittel hängen würden. Weiterhin sei es kein Satzungsbeschluss, es sei also keine finale Entscheidung.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 17:49 Uhr.

Der Vorsitzende führt die Sitzung um 17:57 Uhr fort.

 

AM Kohlfaerber zieht ihren Vertagungsantrag zurück.

 

 


Beschluss:

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark – und der zugehörigen 148. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 31.09.00 und der 148. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 bis 7) gebilligt.

3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 31.09.00 und der 148. Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB erfolgt gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

4. Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark – und/oder der Entwurf der 148. Flächennutzungsplanänderung nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorlage.