Auszug - Bericht zum Beschluss der Bürgerschaft vom 30.05.2024 (VO/2024/13024-02-01-01) bzgl. Statusbericht - Erstellung "Masterplan Schulimmobilien"  

15. Sitzung des Schul- und Sportausschusses
TOP: Ö 4.5
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 20.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:37 Anlass: Sitzung
Raum: Bugenhagen-Schule
Ort: Bugenhagen-Schule, Moislinger Allee 32, 23558
VO/2025/14032 Bericht zum Beschluss der Bürgerschaft vom 30.05.2024 (VO/2024/13024-02-01-01) bzgl. Statusbericht - Erstellung "Masterplan Schulimmobilien"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Mirow, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hr. Zander bittet darum, dass in diesem Jahr rechtzeitig zur Haushaltsplanung eine konkrete Planung vorliegt. Hr. Kerlin ergänzt, dass aktuell aus dem Bericht keine Zeitrahmen oder Sachstände zu entnehmen sind.

Fr. Brons-Schnell erläutert, dass in den Haushaltsplanungen nähere Infos nachzulesen seien. Aktuell bestehen 70 investive Projekte von denen 80% den Schulbau betreffen. Der großteil der Projekte lässt sich jedoch nicht im laufenden Schulbetrieb umsetzen, sodass erst Interimslösungen geschaffen werden müssen.

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
 


Beschluss:

 

In der Sitzung der Bürgerschaft vom 30.05.2024 wurde zur VO/2024/13024 „Erstellung Masterplan Schulimmobilien“ nachfolgend aufgeführter Antrag beschlossen (VO/2024/13024-02-01-01):

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, als Ergänzung zum ersten Zwischenbericht der Bürgerschaft vorzulegen:

 

  1. In der Juni-Sitzung 2024 eine Priorisierung der Schul- und Sportbaumaßnahmen für die kommenden drei Jahre zur Entscheidung für den Haushaltsentwurf 2025. Die Prioritäten sind transparent inkl. der jeweiligen Kriterien und Ausprägungen darzustellen.

 

  1. Neben den Punkten Verkehrssicherheit und Defiziten beim Arbeitsschutz (z.B. Lärm/Schallschutz) sind gesetzlich vorgegebene Raumerfordernisse mit Priorität zu versehen. Interimsräume sollten möglichst so geplant werden, dass diese in der Folge für weitere Maßnahmen am selben oder anderen Standorten nutzbar sind. Für die Flächenfehlbedarfe im Umfang von rd. 30.000 m² sind hierbei solche Schulen mit Priorität zu versehen, die den größten kurzfristigen Fehlbedarf aufweisen.

 

  1. Bis September 2024 verschiedene Optionen für die Abwägung “Dämmungsumfang vs. regenerativer Energiebedarf” bei den notwendigen Sanierungsmaßnahmen, inkl. grober Abschätzung der jeweiligen Investitionshöhen und Betriebskosten (Lebenszykluskosten). Dabei sollen auch die Optionen für denkmalgeschützte Gebäude dargestellt werden.

 

  1. Bis September 2024 verschiedene Optionen und Maßnahmen für eine Reduzierung der Kosten sowie der Beschleunigung der Projekte für Neubau und Sanierung, inkl. grober Abschätzung der daraus folgenden Investitionshöhen.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum