Die Frage zum Thema Feinstaubbelastung von Frau Brinkmann lautet:
Gibt es in Lübeck Pläne, wie die hohe Feinstaubbelastung reduziert wird (z.B. durch Verkehrsberuhigung/Verkehrseinschränkung in Wohngebieten, Tempo 30 oder ähnliches)?
Die Frage wird von Senator Hinsen wie folgt beantwortet.
Senator Hinsen teilt vorab mit, dass es an heutigen Tage keine erhöhte Feinstaubbelastung geben würde und auch in den letzten Jahren die Grenzwerte in Lübeck nicht überschritten wurden.
Senator Hinsen führt weiter wie folgt aus:
„Die Aufgabe der Ermittlung und Beurteilung der Luftqualität in Schleswig-Holstein liegt beim Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Schleswig-Holstein, das dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein direkt unterstellt ist.
In der Hansestadt Lübeck werden vom LfU zur Überwachung der Feinstaubkonzentration zwei Luftmessstationen betrieben:
eine Station in der Moislinger Allee (verkehrsexponiert) und eine Station in der Maria-Goeppert-Straße im Hochschulstadtteil (städtische Hintergrundbelastung).
Der aktuell geltende Grenzwert (Tagesmittelwert) für *PM10 beträgt 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) (davon sind 35 Überschreitungen pro Jahr erlaubt).
Für **PM2,5 beträgt der aktuelle Grenzwert (Jahresmittelwert) 25 Mikrogramm pro Kubikmeter µg/m³.“
Erläuterung:
(* PM10 ist eine Staubfraktion, die aus Schwebstoffen mit einem aerodynamischen Durchmesser von unter 10 µm besteht. Die Partikel können eingeatmet und in der Lunge abgelagert werden, was die Lungenfunktion beeinträchtigen kann.
** PM2,5 ist eine Teilmenge von PM10 . Partikel dieser Größe können bis in die Lungenbläschen gelangen.)
„Nach aktueller Rücksprache mit dem Landesamt für Umwelt (Lufthygienische Überwachung) gab es in ganz Schleswig-Holstein in den letzten Jahren keine Grenzwertüberschreitungen der Feinstaubkonzentrationen.
Fakt ist aber, dass im Februar und März 2025 die Wetter-Apps wiederholt auf eine mäßige bis schlechte Luftqualität in Bezug auf Feinstaub in vielen Regionen Deutschlands hingewiesen haben. Das liegt nach Auskunft des Umweltbundesamtes vom 10.03.2025 an diversen Faktoren:
„Ursache ist grundsätzlich der Ausstoß (Emission) von Feinstaub. Im Winter ist dieser größer, weil mehr Energie benötigt wird, Kamine mit Holz geheizt werden, aber auch die Emissionen aus dem Straßenverkehr (aus dem Auspuff und vom Straßenabrieb) erhöht sind. Aktuell kann zumindest regional die Landwirtschaft eine nennenswerte Quelle sein. Außerdem ist zumindest für Sonntag und Montag (09.03.2025 / 10.03.2025) ein Einfluss von Ferntransport von Saharastaub nicht auszuschließen. Regional kann auch (bei Ostwindlagen) der Transport aus Osteuropa zur erhöhten Belastung betragen. Die jeweils vorherrschenden Wetterbedingungen entscheiden jedoch darüber, ob die Schadstoffe schnell in der Luft verteilt werden oder sich über Tage anreichern können und dann zu solchen Situationen führen. In der aktuellen Wetterlage ist der Luftaustausch eingeschränkt, es ist nahezu windstill. Die Schadstoffe sind in solchen Situationen quasi in den unteren Luftschichten „gefangen“. Dazu kommt, dass es in der letzten Zeit deutschlandweit nahezu keinen Niederschlag gab, der die Partikel hätte auswaschen können. Laut Deutschem Wetterdienst schwächt sich in den nächsten Tagen der Hochdruckeinfluss allmählich ab. Dann ist mit einer Verbesserung der Luftqualität zu rechnen.“
Die Feinstaubbelastung hängt letztendlich von sehr vielen Faktoren ab, die auch nach Aussage des Landesamtes für Umwelt örtlich nur geringfügig beeinflusst werden können (z.B. durch Verkehrseinschränkungen). Da für Schleswig-Holstein derzeit keine Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub vorliegen, sind auch keine akuten Maßnahmen vorgesehen. Eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde wird daher als nicht erforderlich angesehen.
Die Luftdaten können beispielsweise beim Umweltbundesamt unter folgendem Link eingesehen werden: Luftqualität | Umweltbundesamt
(Zusätzlicher Hinweis: Der neue Tagesmittelwert für PM2,5 von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) (davon sind 18 Überschreitungen pro Jahr erlaubt), der ab 2030 in Kraft treten wird, wird derzeit schon von den Wetter-Apps und auch in den Darstellungen des Umweltbundesamtes genutzt)“.
Eine weitere Anmerkung zu erhöhten Grenzwerten erklärt Senator Hinsen damit, dass
Grenzwerte überschritten werden können, ohne dabei die gesetzlichen Werte zu übersteigen.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Brinkmann.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.