Auszug - SPD & FW: Unterstützung Lübecker Marathon  

15. Sitzung des Schul- und Sportausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Do, 20.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:37 Anlass: Sitzung
Raum: Bugenhagen-Schule
Ort: Bugenhagen-Schule, Moislinger Allee 32, 23558
VO/2024/13711 SPD & FW: Unterstützung Lübecker Marathon
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beratung erfolgt unter TOP 5.1.

Hr. Puhle zieht den Antrag aufgrund der Beschlussvorlage der Verwaltung unter TOP 5.1 zurück.
 


Beschluss:

Die Hansestadt Lübeck unterstützt den Turn- und Sportbund der Hansestadt Lübeck e.V. (TSB) bei dem Bemühen den Lübeck-Marathon (Stadtwerke-Lübeck-Marathon) nachhaltig zu einem sportlichen Aushängeschild für unsere Stadt zu machen.

 

Sie verstärkt ihr Engagement mit einem deutlich sichtbareren Auftritt als Mitveranstalterin. Das bedeutet die Unterstützung bei der Gewinnung neuer Sponsoren bzw. Fördermittelgeber (durch gemeinsame Auftritte und Präsenz in den Medien), die stärkere Unterstützung bei der Nutzung der notwendigen städtischen Räumlichkeiten (z.B. Rathaus, Hauptturnhalle, Markt), die Refinanzierung der von der Stadt und den EBL  zu erhebenden Gebühren (z.B. für die Nutzung öffentlicher Gebäude und Flächen, Straßenreinigung u.ä.) und die Bereitstellung personeller Ressourcen für die mit der Stadt verbundenen notwendigen Arbeiten. Der Bereich Schule und Sport soll mit dem TSB Art und Umfang der Unterstützung abstimmen und im Schule und Sportausschuss im ersten Quartal 2025 berichten.

 

Die in 2024 gewährte Ausfallbürgschaft bleibt dauerhaft erhalten, um die Finanzierung des Sportereignisses von der Notwendigkeit hoher Sicherheitsrücklagen zu entlasten.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum