Gemäß TOP 1 werden TOP 4.1. und TOP 8.1. gemeinsam beraten. TOP 8.1. folgt im Anschluss an TOP 4.1.
AM Ehrich verlässt die Sitzung um 18:01 Uhr.
Senatorin Monika Frank informiert den Ausschuss darüber, dass die per Haushaltsbegleitbeschluss von der Bürgerschaft beschlossenen Kürzungen auf alle Konten umgelegt werden müssten und sich damit auch auf die Kulturförderung auswirkten. Um auf schmerzhafte Kürzungen für die Nordischen Filmtage und die gerade erst von der Bürgerschaft erhöhte Kulturförderung verzichten zu können, wurde entschieden, eine Wiederholung des erfolgreich durchgeführten 1. Urban Art Festival auszusetzen und die dafür eingestellten Gelder umzuverteilen.
Frau Jakubczyk berichtet über die geplante Neuordnung der Kulturförderung. Die Verwaltung habe dazu zwei Berichte für den Ausschuss vorbereitet. Der Bericht unter TOP 4.2 stelle Vorschläge zu einer Neuregelung des Antrags- und Zuwendungsverfahren für die beiden Förderarten „Projektförderung“ und „Institutionelle Förderung“ des Kulturbüros vor. Im nichtöffentlichen Teil sei unter TOP 12.1 für diese Sitzung noch ein weiterer Bericht zur Umsetzung des Haushaltsbegleitschusses in Bezug auf die Theaterförderung vorgesehen gewesen. Die Vorlage sei jedoch nach dem Beschluss des Ausschusses unter TOP 1 durch die Verwaltung zurückgezogen worden und könne daher in der Sitzung nicht behandelt werden.
Ergänzend zum Bericht unter TOP 4.2. erläutert Frau Jakubczyk die Hintergründe zur Neuordnung der Kulturförderung. Ziele und Maßnahmen der Neuordnung folgten Maßnahme 6 des Kulturentwicklungsplans. Erreicht werden sollten eine höhere Transparenz der Fördermöglichkeiten und -kriterien, eine Vereinfachung des Antrags- und Zuwendungsverfahrens bei gleichzeitiger Stärkung der Rechtssicherheit und eine Erhöhung der Servicequalität der städtischen Kulturförderung.
Nina Jakubczyk stellt den Entwurf des neuen Merkblattes für die Projektförderung und die Kriterien für die institutionelle Förderung vor. Während die überarbeitete Zuwendungsrichtlinie der HL, die voraussichtlich im März in Kraft treten werde, eher allgemeine Fragen zur Verfahrensweise regele, seien die Richtlinien der Kulturförderung stärker inhaltlich ausgerichtet. Die Projektförderung sei eine kulturelle Förderung für alle Sparten. Es sei bei der Neuordnung wichtig gewesen, einen möglichst geringen Eigenanteil anzusetzen, um z.B. auch ehrenamtlichen Antragsteller:innen aus der Soziokultur, die über wenig Eigenmittel verfügen, eine Projektförderung zu ermöglichen.
Für die institutionelle Förderung sei künftig die Gemeinnützigkeit Voraussetzung für die Antragstellung. Alle drei Jahre könne bis Ende September ein Antrag gestellt werden. Jeweils in der Februarsitzung nach Antragsschluss werde die Verwaltung im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege über die geplanten neuen Zuwendungen im Bereich der institutionellen Förderung berichten, um die Zustimmung der Politik für die Einstellung von finanziellen Mehrbedarfen im folgenden Haushaltsjahr einzuholen. Da der Fördertopf nur alle drei Jahre geöffnet werde, sei ein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit öffentlichen Mitteln gewährleistet.
Frau Jakubzyk erläutert die geplante Umsetzung der politischen Beschlüsse zur Kulturförderung. Ein besonderer Schwerpunkt liege künftig auf der Projektförderung mit Förderschwerpunkt Stadtteilkultur, für die mehrere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen geplant seien, um über die Fördermöglichkeiten und das Prozedere der Antragstellung zu informieren. Über die durch den Haushaltsbegleitbeschuss geschaffene neue halbe Stelle in der Kulturförderung könne voraussichtlich ab Juli 2025 auch noch stärker direkt in den Stadtteilen zur Projektförderung informiert und beraten werden.
Frau Jakubcyzk berichtet über die Verringerung der Landesförderung für soziokulturelle Einrichtungen. Kommunen sollen hier künftig zwei Drittel der Fördersumme erbringen, das Land nur noch ein Drittel. Daher sei geplant, die Finanzierungslücke für die in Lübeck betroffenen soziokulturelle Einrichtung Tontalente e.V. kurzfristig mit Mitteln aus der Projektförderung in Höhe von 25.000 EUR zu schließen. Das Haus der Kulturen e.V. erhalte bereits institutionelle Förderung in Höhe von knapp 24.000 EUR. Auf Dauer sei für beide Vereine gemäß der Empfehlung im KEP eine institutionelle Förderung in Höhe von 35.000 EUR vorgesehen.
[Anm. der Protokollführung: die Präsentation ist diesem TOP als Anlage beigefügt.]
Es folgen Redebeiträge von AM Dr. Junghans, AM Grabitz, Senatorin Monika Frank, AM Müller und AM Petereit zur Frage der Notwendigkeit einer schärfer gefassten Antidiskriminierungsklausel in den Richtlinien der Kulturförderung. AM Dr. Junghans schlägt vor, sich an der Klausel des Landes zu orientieren, die in Kürze beschlossen werden solle.
Am Grabitz und AM Müller sprechen sich gegen eine derartige Klausel aus. Senatorin Monika Frank könnte sich vorstellen, dass eine Antidiskriminierungs- bzw. Extremismusklausel eher in die allgemeinere HL-Zuwendungsrichtlinie als in die spezifische Richtlinie der Kulturförderung gehöre. Grundsätzlich könnten die Richtlinien der Kulturförderung im Dialog mit der Politik kontinuierlich weiter angepasst werden. Die Erfahrung bei der Anwendung der Antidiskriminierungsklausel des Bundes habe jedoch gezeigt, dass auch damit nicht unbedingt die erhoffte Rechtssicherheit erreicht werde.
AM Burakowski erfragt, ob Eigenmittel bei der Projektförderung im Bereich Stadtteilkultur und Soziokultur auch in Form von Arbeitsstunden erbracht werden könnten. Frau Jakubczyk verneint dies. Es sei bei der Neufassung der Richtlinien wichtig gewesen, dass es nicht zu einem Honorarverzicht der Antragsteller:innen komme, sondern sich die Kalkulation mindestens an den üblichen Honoraruntergrenzen der jeweiligen kulturellen Sparten orientieren könne. Der Eigenanteil könne durch Drittmittel und kassenwirksame Einnahmen der Antragsteller:innen, z.B. durch den Verkauf von Eintrittskarten o.Ä., erbracht werden.
AM Burakowski spricht zur geplanten Förderung der Tontalente e.V. Die Fördersumme solle nicht aus dem Fördertopf für Projektförderung der Soziokultur entnommen werden.
AM Grabitz fragt nach, inwiefern die jährlich eingestellte Summe von 200.000 EUR für die kulturelle Projektförderung ausreichend sei. Senatorin Monika Frank erklärt, dass der Fördertopf 2024 aufgrund der Haushaltssperre nicht ausgeschöpft worden sei und für dieses Jahr bisher noch keine starke Nachfrage von Antragssteller:innen festzustellen sei.
AM Müller wünscht sich bei der institutionellen Förderung einen Zwischenbericht mit aktuellen Zahlen, weil der Zeitraum zwischen Antragsstellung, Vorstellung des Berichts im Ausschuss, Haushaltsbeschluss und Beginn des Förderzeitraums fast anderthalb Jahre betrage. Frau Jakubczyk erläutert, dass das Kulturbüro bei der Vorprüfung der Antragsteller:innen drei Jahresabschlüsse einfordere, um sicherzustellen, dass ausführliches Zahlenmaterial für die fachliche Bewertung und die Entscheidung durch die Politik vorläge. Senatorin Monika Frank ergänzt, dass der Vorlauf von einem Jahr von Antragstellung bis zum Haushaltsbeschluss nicht zu hoch gegriffen sei, weil institutionelle Förderung erhaltenswerte Strukturen unterstütze und sich der Zuwendungsgeber damit in der Regel dauerhaft binde. Projektförderung dagegen beziehe sich auf konkrete Vorhaben und sei in ihrer Handhabung flexibler.
Auf Nachfrage von AM Petereit erläutert Frau Jakubczyk die Gründe dafür, warum nur alle drei Jahre institutionelle Förderung beantragt werden könne. Dabei orientiere man sich zum einen an der Verfahrensweise der Landesförderung für Theater, die ebenfalls nur alle drei Jahre neue Anträge zulasse, zum anderen wolle man einen jährlichen Aufwuchs an finanziellen Verpflichtungen für die Hansestadt vermeiden. Laut AM Petereit würde hierdurch eine verkappte Haushaltsdeckelung stattfinden. AM Bauer könnte sich auch eine jährliche Öffnung für Anträge vorstellen. Senatorin Monika Frank erklärt, dass die Politik die Zeiträume für die Öffnung der Förderung auch anders beschließen könne, dass aber zur Einschätzung, ob es sich bei der antragstellenden Institution um eine „erhaltenswerte Struktur“ handele, der von Frau Jakubczyk beschriebene Vorlauf bei der Bewertung des Antrags nötig sei.
Auf Anfrage von AM Stolzenberg bestätigt Frau Jakubczyk, dass auch eine Antragsstellung per online bereitgestelltem Formular möglich sein werde.
AM Stolzenberg und AM Burakowski diskutieren zur Frage, ob eine Deckelung des Förderbetrags sinnvoll sei. AM Stolzenberg befürwortet eine Deckelung, da sonst die Fördermittel möglicherweise schnell aufgebraucht seien und nur wenige Förderempfänger davon profitierten. AM Burakowski erklärt, dass man im unwahrscheinlichen Falle, dass so viele Fördermittel in einem Haushaltsjahr beantragt würden, eher im Ausschuss über eine Erhöhung der Kulturförderung diskutieren solle.
AM Stolzenberg stellt zur Debatte, ob bei einer bestimmten Größenordnung der Förderung ein externes Gremium mit der Entscheidung über Anträge betraut werden solle und wünscht sich, dass die inhaltlichen Kriterien für eine Förderung näher spezifiziert werden. AM Burakowski hält das Kulturbüro für qualifiziert, um die Förderentscheidungen allein zu treffen, eine regelmäßige Berichterstattung erachtet sie als ausreichend.
Senatorin Monika Frank weist auf die Problematik hin, rechtlich nicht legitimierte Personen aus der Kulturszene für die Verwaltung Förderentscheidungen treffen zu lassen. Sie könne sich höchstens ein beratendes Gremium vorstellen.
Frau Jakubczyk ergänzt, dass die Möglichkeit, punktuell ein beratendes Gremium für Förderentscheidungen hinzuziehen in der Neuordnung der Kulturförderung mitgedacht worden sei. Die Erfahrungen aus dem ersten Förderjahr würden zeigen, ob und wie davon Gebrauch gemacht werden sollte und welche Anpassungen der Richtlinien insgesamt sinnvoll seien.