Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen aufgenommen werden, die ausschließlich der Protokollerstellung dienen.
Der Vorsitzende verpflichtet die bürgerlichen Ausschussmitglieder Frau Friederike Grabitz, Herrn Dr. Detlef Radenbach und Frau Daniela Schindler mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“
Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht wurden:
- TOP 3.4.1., VO/2025/13887-01, Antwort auf die Anfrage von AM Julian Bickford-Novoselac (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bewertung des Vorhabens zur Errichtung einer Pferdemistplatte am denkmalgeschützten Bauernhaus, Hirtenbergweg 17a, Kücknitz
- TOP 3.5.1., VO/2025/13959-01, Antwort auf Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Nachfragen zur Antwort auf die Anfrage des BM Detlev Stolzenberg
- TOP 3.8., VO/2025/14039, Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Forschungsprojekt mittelalterlicher Gewölbekeller in Lübeck
- TOP 7.1., 9394-01-01-05-05, Dringlichkeitsantrag AM Petereit - zum 1. Lübecker Kulturentwicklungsplan (KEP)
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit der Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Anzahl der Ausschussmitglieder bedarf und die objektive Dringlichkeit begründet werden muss.
Der Vorsitzende erläutert den Inhalt des Dringlichkeitsantrages. Es gehe um eine Korrektur der Beschlussfassung zum Kulturentwicklungsplan, die in der letzten Sitzung des Ausschusses am 10.02.2025 erfolgte. Es gebe hier eine Verwechslung bei der Nummer einer Maßnahme, die mit erhöhter Priorität beschlossen wurde.
AM Dr. Junghans fragt nach, ob diese Korrektur nicht im Rahmen der Korrektur der Niederschrift erfolgen könne anstatt durch den Beschluss einer weiteren Vorlage.
AM Petereit weist daraufhin, dass die Niederschrift korrekt sei. Der Ausschuss habe bei seinem Beschluss in der letzten Sitzung versehentlich eine falsche Maßnahmennummer genannt. Deswegen könne eine Korrektur nur im Rahmen eines Änderungsantrags erfolgen. Wenn der Änderungsantrag heute beschlossen werde, könne er am 11.03. in den Hauptausschuss und am 27.03. zur Entscheidung in die Bürgerschaft.
Der Vorsitzende lässt abstimmen:
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
beschließt einstimmig die Dringlichkeit von TOP 7.1.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | |
Nein-Stimmen | |
Enthaltungen | |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
Der Vorsitzende schlägt die gemeinsame Beratung von TOP 4.1. und TOP 8.1. vor. Der Ausschuss stimmt zu.
Der Vorsitzende schlägt ferner vor, TOP 5.2., VO/2025/13912 (Reparatur und Umbau der Viermastbark PASSAT, Ergebnis der Machbarkeitsstudie und Interessensbekundung der Hansestadt Lübeck am Bundesprogramm „KulturInvest“, Förderrunde 2025“) in der Tagesordnung vorzuziehen. Zur Erläuterung der Vorlage begrüßt der Vorsitzende als Gäste des Ausschusses Dr. Hans-Joachim Friedemann, Bereichsleiter 4.401 Schule und Sport und den 1. Vorsitzenden des Vereins „Rettet die Passat e.V.“, Holger Bull.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ausschussmitglieder über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich ist. Der Vorsitzende lässt über die nichtöffentliche Behandlung folgender Vorlagen gemeinsam abstimmen:
- TOP 11.1., VO/2025/13941, Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Auswirkungen und Risiken des Bürgerschaftsbeschlusses zur Einstellung der Förderung für die "junges schauspiel lübeck gUG"
- TOP 12.1., 4/13494-01-01-01, Bericht zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses VO/2024/13494-01-01 (Ziff. 4.3): Förderung freie Theater
- TOP 12.2., 4/13494-01-01-02, Bericht zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses VO/2024/13494-01-01 (Ziff. 4.4): Junges Schauspiel sowie Beantwortung der Anfrage VO/2025/13941
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
lehnt die nichtöffentliche Behandlung von TOP 11.1, TOP 12.1, und 12.2
mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen ab.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 5 |
Nein-Stimmen | 4 |
Enthaltungen | 5 |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
Da die 2/3 Mehrheit nicht erreicht wurde, zieht Senatorin Monika Frank die für den nichtöffentlichen Teil angekündigten Vorlagen zurück. Es seien schützenswerte Interessen Einzelner betroffen, daher könne ohne deren Zustimmung keine Behandlung der Vorlagen im öffentlichen Teil stattfinden. Ob die Zustimmung der Betroffenen erteilt werde, könne dem Ausschuss mit Stand der heutigen Sitzung nicht zugesichert werden.
AM Dr. Junghans fragt nach, ob eine 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder oder eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich sei. AM Petereit und der Vorsitzende informieren den Ausschuss darüber, dass es eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig sei.
Zwischen dem Vorsitzenden und der Senatorin Monika Frank besteht Uneinigkeit über die weitere Verfahrensweise. Der Vorsitzende sieht trotz der Zurücknahme der Vorlagen durch die Verwaltung ein öffentliches Interesse an den in den Tagesordnungspunkten behandelten Themen. Er stellt fest, dass nach seinem juristischen Verständnis Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil der Sitzung verbleiben, wenn eine Abstimmung gegen die Nicht-Öffentlichkeit erfolgt ist. Senatorin Monika Frank widerspricht: Die Vorlagen seien von ihr zurückgezogen worden. Der Vorsitzende bestätigt, dass aufgrund der Rücknahme der Berichte durch die Verwaltung die Berichte selbst nicht im öffentlichen Teil beraten werden dürfen.
Der Vorsitzende ordnet die TOPs aus dem nicht-öffentlichen Teil dem öffentlichen Teil zu. Im Verlauf der Sitzung ruft der Vorsitzende TOP 11.1 unter NEU: TOP 3.9., TOP 12.1. unter NEU: TOP 4.3. und TOP 12.2 unter NEU: TOP 4.4. auf.
[Anm. der Protokollführung: Welche Verfahrensweise die Geschäftsordnung in diesem Fall vorsieht, kann zum Zeitpunkt der Sitzung nicht abschließend geklärt werden. Im Nachgang der Sitzung wurde die Rechtmäßigkeit der Verfahrensweise des Vorsitzenden vom Bereich Recht bestätigt.]
Weitere Änderungen zur Tagesordnung werden vom Ausschuss nicht gewünscht. Die Tagesordnung wird in der geänderten Fassung festgestellt.