Auszug - AT zu VO/2025/13940 Änderungsantrag: Anforderungen an die Durchführung eines Symposiums zum immateriellen Schutzgut der Nutzung des Heiligen-Geist-Hospitals  

16. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 7.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 10.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/13940-01 AT zu VO/2025/13940 Änderungsantrag: Anforderungen an die Durchführung eines Symposiums zum immateriellen Schutzgut der Nutzung des Heiligen-Geist-Hospitals
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage von AM Petereit zur Befangenheit teilt AM Stolzenberg mit, dass er nicht im geschäftsführenden Vorstand der BIRL e. V. sei. Fr. Senatorin Frank regt an, Ziffer 2 mangels Kapazitäten zu streichen. Fr. Jakubczyk weist darauf hin, dass eine Förderung von innerstädtischen Veranstaltungen nicht möglich sei. Zur Möglichkeit der Umwidmung der Mittel durch die Bürgerschaft sprechen AM Stolzenberg und Fr. Senatorin Frank.

 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege

empfiehlt der Bürgerschaft mit 11 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen

den Antrag anzunehmen.


 


Beschluss:

Der Kulturausschuss empfiehlt der Bürgerschaft folgende Beschlussfassung:

 

1. Für das vom Kulturausschuss beschlossen Symposium zur Bedeutung der Nutzung des HGH wird ein max. Kostenrahmen von 6.000 € vorgesehen. Die Mittel sind aus dem Produkt Kulturprojektförderung, zu entnehmen.

2. Die Planung und die Organisation des Symposiums ist in Kooperation mit der Initiative Heiligen Geist Hospital Lübeck e.V. und mit der BIRL e. V. vorzubereiten und durchzuführen.

3. Sofern die Arbeitskapazitäten der Kulturverwaltung eine Durchführung des Symposiums vor den Sommerferien 2025 nicht zulassen, sind die vorgenannten Institutionen mit der Durchführung des Symposiums vor den Sommerferien und unter Beachtung des o. g. Kostenrahmens zu beauftragen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

(Empfehlung für die Bürgerschaft)

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum