Auszug - Waffenverbot im ÖPNV
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Wortprotokoll |
Frau Wöhlk berichtet, dass mit dem Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylverfahrens vom 30.10.2024 auch die Regelungen im Waffengesetz geändert worden seien. Das Mitführen von Waffen und Messer im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sei nun verboten. Dies betreffe Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen sowie auch Bahnhöfe grundsätzlich.
Bezüglich der Umsetzung des Gesetzes habe der Kommunale Ordnungsdienst gemeinsam mit der Polizei am 04.02.2025 am Lübecker Hauptbahnhof und ZOB Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Frau Wöhlk teilt die Ergebnisse aus der Schwerpunktkontrolle mit sowie das weitere geplante Vorgehen. Des Weiteren beantwortet Frau Wöhlk die Frage von AM Müller.
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nimmt Kenntnis.