Auszug - Kommunale Wärmeplanung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemäß TOP 1 wird TOP 3.2.2, TOP 7.1 und TOP 5.2 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 5.2 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.
Zu 3.2.2
Frau von Gerlach-Zapf verweist im Zusammenhang auf den Masterplan Klimaschutz auf die Anlage zu TOP 4.2_Statusliste Klimaanpassungsmaßnahmen_2024_gesamt. Auf Nachfrage gibt es keine weiteren Wortmeldungen zum Sachstand Masterplan Klimaschutz.
Zu TOP 7.1
AM Dr. Lengen kritisiert die kurze Zeit zur Bearbeitung aufgrund des kurzfristigen Einreichens des Antrages. Es sei diesbezüglich kein interner Austausch mehr möglich gewesen.
AM Zahn beantragt die Vertagung des Antrages. Die Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Der Antrag auf Vertagung des Antrages wurde vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Die Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Zu TOP 5.2
Sowohl Frau Keipert-Colberg als auch Frau Schäfer stellen die Kommunale Wärmeplanung jeweils anhand einer Präsentation vor.
Die Präsentationen werden der Niederschrift beigefügt.
Senator Hinsen, Frau Keipert-Colberg und Frau Schäfer beantworten die Fragen von AM Mentz, AM Schüler, AM Zahn, Herrn Schulz, AM Stappen, AM Dr. Lengen.
Die Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag unter TOP 5.2 in der durch den Antrag unter TOP 7.1 ergänzter Form abstimmen.
Beschluss:
1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck.
2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen.
4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen.
5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 13 | |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen | 2 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß geänderten und ergänztem Beschlussvorschlag zu beschließen.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | TOP 5.2_1_250203_SWLi_PPP (3249 KB) | ||
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2 | öffentlich | TOP 5.2_2_2025-01-18_KWP (1150 KB) |