Auszug - Kooperation mit Gemeinde Hamberge  

14. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 3.2.1
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 13.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Hinsen führt aus, dass die Gemeinde Hamberge an die EBL herangetreten ist mit der Bitte, bei der Abwasserentsorgung zu helfen. Die EBL können das Abwasser der Gemeinde ohne großen Aufwand übernehmen. Von der Gemeinde Hamberge wird noch ein Pumpwerk gebaut. Die EBL werden eine kostendeckende Gebühr erhalten. Reecke könne ebenfalls noch mit angeschlossen werden.

Herr Thyen gibt dazu noch nähere Erläuterungen. Die Gemeinde Hamberge müsste eigent­lich aufgrund neuer Anforderungen ausbauen. Bereits 2016 war diese auf die EBL zugegan­gen. 2020 waren die Behörden noch gegen eine Abwasserübernahme durch Lübeck. Mittler­weile ist Lübeck aber wesentlich besser aufgestellt.

Die Gemeinde Hamberge muss die SW-Rückhaltung betreiben, sobald bei den EBL ein Ab­schlag droht. Die alte Kläranlage Hamberge fungiert dann als Stauraum für den Schmutzwasserrückhalt und kann ca. eine Tagesmenge zwischenpuffern und dann via Pumpwerk wieder dosiert nach Lübeck abgeben. Die EBL würden sich durch die Anbindung nicht verschlechtern.

Die Rückhaltungsoption wurde bei der Entgeltkalkulation entsprechend berücksichtigt. In den nächsten 2 – 3 Wochen soll der Vertrag zwischen Lübeck und Hamberge unterzeichnet werden.

 

Herr Zahn fragt nach, ob eine rechtliche Mitteilungspflicht besteht. Herr Hinsen führt aus, dass nur eine Information an den Werkausschuss notwendig sei, da für Lübeck keine Investi­tionen dazu anstehen. Herr Thyen ergänzt, dass Frau Kappelmann vom Bereich Recht auch involviert wurde. Herr Mucha gibt noch Ausführungen zum Abwasserentgelt. Unser Netz werde nicht erwei­tert, es erfolge nur eine Überleitung des Abwassers.