Auszug - Bebauungsplan 32.25.00 - Mühlenberg / Quellenweg - Aufstellungsbeschluss   

22. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 04.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:39 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13629 Bebauungsplan 32.25.00 - Mühlenberg / Quellenweg - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Heckroth, Carsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Gemäß TOP 1 werden TOP 3.4, TOP 7.1 und TOP 7.2 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.4 wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter den jeweiligen TOP.

 

Der Vorsitzende fragt, ob sich mit der Beschlussvorlage der Verwaltung die Anträge unter TOP 7.1 und TOP 7.2 erledigt haben.

 

AM Lange zieht den Antrag unter TOP 7.2 zurück.

 

Herr Frings, der als Gast im Bauausschuss anwesend ist, erklärt auf Nachfrage des Vorsitzenden, dass er seinen Antrag unter TOP 7.1 ebenfalls zurückziehe.


 


Beschluss:


 

1. Für den im Stadtteil Travemünde zwischen der Straße Mühlenberg und dem Quellenweg gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 32.25.00 – Mühlenberg / Quellenweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen geschaffen werden, welche weitgehend durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt ist.

 In Teilbereichen wird die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine untergeordnete Zweite-Reihe-Bebauung geprüft.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.