Beschluss:
1. Antrag zu 1178-01-02-01-01: Armuts- und Sozialbericht 2022 - Teil 2: Erster Zwischenbericht zu den priorisierte n Handlungsempfehlungen
Gemäß der Handlungsempfehlung werden zwei Stellen (2,0 Vollzeitäquivalente) für Konzeptionierung, Aufbau und Umsetzung sozialraumorientierter Angebote ab dem Haushaltsjahr 2025 geschaffen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist herzustellen.
Abstimmungsergebnis: BM Fimm kann aus technischen Gründen nicht mit abstimmen. | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 18 |
Nein-Stimmen | 27 |
Enthaltungen | |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
2. Personelle Stärkung des Mehrgenerationenhauses Eichholz (MGH)
Die Fraktion beantragt für den Haushalt 2025 ff eine Aufstockung des BQL-Personals im MGH in Eichholz um eine Stelle a. 30 Wochenstunden.
Begründung:
Um das bestehende, gute und vielfältige Angebot im MGH für die Menschen insbesondere aus dem Stadtteil erhalten und ausbauen zu können, ist es zwingend erforderlich der BQL (die im Auftrag der HL, die Angebotsvielfalt koordiniert und regelt) weitere personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die BQL nimmt diese Aufgabe z.Zt. finanziell unterversorgt, mit einer 0,5 VZÄ Stelle wahr, was keinesfalls auskömmlich ist. Eine geforderte Aufstockung um 2 Stellen a. 30 Wochenarbeitsstunden scheint angemessen zu sein, wurde aber seitens der Verwaltung aufgrund der angespannten Finanzlage der HL verworfen.
Deshalb beantragen wir hiermit einen Mittelweg, um die Funktionsfähigkeit des Hauses sicher zu stellen. Eine weitere personelle Ressource sollte folgen.
Abstimmungsergebnis BM Lötsch kann aus technischen Gründen nicht mit abstimmen. | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 17 |
Nein-Stimmen | 27 |
Enthaltungen | 1 |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
3. Weiterentwicklung der Familienzentren/Prüfung Familien Grundschulzentren
Der Bürgermeister wird gebeten rechtzeitig zur Haushaltssitzung 2025 einen Bericht zur Weiterentwicklung der Familienzentren vorzulegen. Hierbei ist insbesondere auch das Thema Familien-Grundschulzentren aufzunehmen.
Der Bericht ist den Ausschüssen vor der Sommerpause 2025 vorzulegen.
Die finanziellen Auswirkungen möge die Verwaltung bereits bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 18 |
Nein-Stimmen | 28 |
Enthaltungen | |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
4. Projekt „Kinder- und Jugendhaushalt“
Der Bürgermeister wird beauftragt ein Projekt „Kinder- und Jugendhaushalt“ umzusetzen und in den Haushalt für das Jahr 2025 20.000 Euro einzustellen. Die haushalterische Ordnung ist herzustellen.
Ziel ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Entwicklung und Umsetzung von eigenen Projekten. Die Konkretisierung und Umsetzung des „Kinder- und Jugendhaushalts“ soll in Kooperation mit dem Bereich Jugendarbeit der Stadt, dem Lübecker Jugendring, dem Stadtschülerparlament und ggf. weitere zu beteiligende Gruppen durchgeführt werden.
Ziel ist es, dass Gruppen von Kindern bzw. Jugendlichen eigene Projekte vorschlagen und eine finanzielle Förderung hierfür beantragen können. Über die Bewilligung entscheiden Kinder und Jugendliche mit. In einer einzurichtenden Kinder- und Jugendkonferenz wird abschließend entschieden, welche Projekte in welcher Höhe Mittel erhalten. Der Bürgerschaft wird über die Ergebnisse Bericht erstattet. Ein Zwischenbericht erfolgt rechtzeitig zur Haushaltsaufstellung 2026.
Beispiele für Projekte können sein:
Aufstellen von Spielgeräten, Durchführung von Sportfesten, Jugendbildungsfahrten, Bildungsangebote, Ausstattung von Pausenräumen, Projekte von Jugendzentren, Materialien für Kunstaktionen u.v.m.
Mögliche Kriterien für die Finanzierung von Projekten
1. Die Projekte müssen gemeinnützig sein.
2. Die Kinder und Jugendlichen müssen aus Lübeck kommen.
3. Antragsteller:innen müssen Kinder / Jugendliche sein.
4. Das Projekt muss gebunden sein an eine Organisation, z.B. Schulen, gemeinnützige Vereine, Bereiche der Hansestadt Lübeck
5. Ein Projekt kann nicht mehr als 1000 Euro erhalten.
6. Es muss ein Kosten – und Finanzierungsplan vorgelegt werden.
7. Es muss die Bereitschaft da sein, das Projekt öffentlich vorzustellen.
Begründung:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck ist bestrebt Kinder und Jugendliche ernsthaft und nachhaltig an der kommunalen Selbstverwaltung zu beteiligen. Das Projekt „Kinder- und Jugendhaushalt“ bietet hier eine direkte Beteiligungsmöglichkeit. In einem demokratischen Prozess können Kinder und Jugendlicher eigene Projekte entwickeln, diese zur Förderung vorschlagen und bei Bewilligung durch die „Kinder- und Jugendkonferenz“ umsetzen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 17 |
Nein-Stimmen | 29 |
Enthaltungen | |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
5. Fördermittel für die Lübecker Musikschulen
In die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 und folgende ist eine Erhöhung des Ansatzes für die Lübecker Musikschulen in Höhe von 500.000 € einzustellen und haushalterisch für 2025 und die Folgejahre zu ordnen.
Die Summe der Fördermittel an die beiden bisher durch die Hansestadt Lübeck institutionell geförderten Musikschulen (Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH und Lübecker Musikschule der Gemeinnützigen) wird für das Jahr 2025 und die Folgejahre um insgesamt 500.000 € erhöht. Die haushaltsmäßige Ordnung ist herzustellen.
Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Haushaltstitel Theater (Produktnummer 261001)
Begründung:
Für das Jahr 2024 war eine Erhöhung um 200.000 € durch die Bürgerschaft beschlossen. Diese Erhöhung wurde im Haushaltsentwurf für 2025 nicht fortgeführt. Daher ist jetzt eine Erhöhung der jährlichen Fördermittel um 500.000 € erforderlich. Ziel soll mittel- bis langfristig die sog. „Drittelfinanzierung“ (1/3 Land, 1/3 Kommune und 1/3 Beiträge der Nutzer:innen) sein.
Die Musik- und Kunstschule Lübeck und die Musikschule der Gemeinnützigen sind wichtige Bestandteile der musisch-kulturellen Bildung in Lübeck. Mit ihren Angeboten, insbesondere für Kinder und Jugendliche, erreichen sie ca. 6.500 Schüler:innen pro Jahr. Um die Qualität der Lübecker Musikschulen langfristig zu sichern, ist eine stufenweise Annäherung an eine tarifgebundene Beschäftigung der Lehrkräfte zu sichern.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | |
einstimmige Ablehnung | |
Ja-Stimmen | 18 |
Nein-Stimmen | 27 |
Enthaltungen | 1 |
Kenntnisnahme | |
Vertagung | |
Ohne Votum | |
6. Fördermittel für die Kulturentwicklung
Für die Kulturentwicklung sind für das Haushaltsjahr 2025 300.000 € einzuplanen und haushalterisch zu ordnen. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Haushaltstitel Theater (Produktnummer 261001)
Begründung:
Die Verwaltung hat im September 2024 den Kulturentwicklungsplan für Lübeck vorgelegt. Der Kulturentwicklungsplan und die darin formulierten Maßnahmen, insbesondere die Priorisierung der Maßnahmen und die Kriterien für eine Mittelvergabe, sind inhaltlich noch weiter zu diskutieren. Damit dennoch mit der Umsetzung des Kulturentwicklungsplans in 2025 begonnen werden kann und die Förderung nicht unter den Ansatz von 2024 fällt, sollen diese Mittel in den Haushalt 2025 eingestellt werden.