Beschluss:
Genese dieser Anfrage:
Am 23. Februar 2017 hat die Lübecker Bürgerschaft einstimmig durch den Austauschantrag zu VO/2017/04615 einen Bericht zu „30 Jahre UNESCO Welterbe – Situation der Archäologie und Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck“ angefordert.
Der damaliger Beschluss lautete:
Die Hansestadt Lübeck feiert im Jahr 2017 das 30-jährige Jubiläum der Verleihung des UNESCO-Welterbe-Titels. Diese Aufnahme in die Welterbeliste stellte und stellt in erster Linie jedoch keine touristische Auszeichnung, sondern eine Verpflichtung zum Erhalt und Schutz des Flächendenkmals Lübecker Altstadt dar. Touristische Zuwachsraten sind diesbezüglich eine Folge. Ohne die bereits im frühen 19. Jahrhundert entstandenen Initiativen zum Erhalt der lübeckischen „Altertümer“ wäre die Verleihung des Welterbestatus nie möglich gewesen.
Das diesjährige Jubiläum muss daher bei allem Feierbedürfnis auch ein Anlass sein, um sich mit der aktuellen und zukünftigen Ausrichtung der Archäologie und Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck auseinanderzusetzen. Nur eine leistungsfähige und durch Verwaltung und Politik breit unterstützte Archäologie und Denkmalpflege sichert die Einzeldenkmäler und das Gesamtensemble Hansestadt Lübeck und somit ein kulturelles Erbe von Weltrang auch für künftige Generationen.
Der Bürgermeister wird daher gebeten, zur Bürgerschaftssitzung im Juni 2017 einen Bericht vorzulegen, in welchem bezüglich des Bereichs 491 folgende Punkte mitgeteilt werden:
1. Personalsituation: Stellen laut Stellenplan, offene Stellen, zur umfänglichen Bewältigung der Aufgaben als obere und untere Denkmalschutzbehörde theoretisch notwendige Stellen (u.a. durch Vergleich zum Landesamt für Denkmalpflege), geplante Fortentwicklung der Personalsituation.
2. Finanzielle Ausstattung: insbesondere auch mit Blick auf die Fördermöglichkeit denkmalpflegerischer Maßnahmen Dritter; diesbezüglich ist auch über die Entwicklungsmöglichkeiten der Stiftung Lübecker Altstadt zu berichten.
3. Aktuelle Herausforderungen: z.B. mit Blick auf die geänderte Landesgesetzgebung und bzgl. der lübeckischen Vorstädte.
4. Archäologisches Museum und Welterbezentrum: Vorhandensein derartiger Einrichtungen in anderen Welterbestätten bzw. bei den Mitgliedern der „Arbeitsgemeinschaft Historischer Städte“ sowie Ansatzpunkte und Möglichkeiten für eine Entwicklung bzw. Reaktivierung entsprechender Konzepte in Lübeck.
Weitere An- bzw. Nachfragen zum Bearbeitungsstatus des Antrags bzw. zum Vorhandensein des beantragten Berichts erfolgte in den Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege am 10. August 2020, 10. Mai 2021 sowie 6. Mai 2024.
Hierzu lautete die schriftliche Anfrage von AM Wegner zur Sitzung am 10. August 2020:
Am 23. Februar 2017 hat die Lübecker Bürgerschaft unter TOP Ö 5.6 den unter Federführung der CDU-Bürgerschaftsfraktion eingebrachten interfraktionellen Berichtsantrag „30 Jahre UNESCO Welterbe – Situation der Archäologie und Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck“ (VO/2017/04680 als Austauschantrag zu VO/2017/04615) einstimmig beschlossen. Im Anschluss ist der entsprechende Bericht durch die Verwaltung ausgearbeitet worden, dieser wurde jedoch bis heute nicht veröffentlicht.
Daher bitte ich in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege am 10. August 2020 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Warum wurde der Bericht nicht veröffentlicht?
2. Welchen Wortlaut hat der Bericht?
3. Welche Veränderungen haben sich seit der Ausarbeitung des Berichts bezüglich der in diesem enthaltenen Aussagen ergeben?
Eine konkrete Beantwortung dieser Anfrage ist jedoch anschließend nicht erfolgt.
In der Ausschusssitzung am 9. Juli 2024 wurde nunmehr bekannt, dass der 2017 beantragte Bericht seinerzeit ausgearbeitet, aber aus unbekannten Gründen nicht veröffentlicht wurde.
Hierzu wird mit der freundlichen Bitte um Beantwortung die folgende Anfrage gestellt:
1. Welchen Wortlaut hat der Bericht?
2. Welche Veränderungen haben sich seit der Ausarbeitung des Berichts bezüglich der in diesem enthaltenen Aussagen ergeben bzw. welche Ergänzungen bzw. Erweiterungen zu dem Bericht werden mittlerweile als notwendig angesehen?
3. Zu Punkt 4 des ursprünglichen Antrags wird ergänzend insbesondere um eine Darstellung bzgl. der wissenschaftlichen Bedeutung der Lübecker Archäologie und Denkmalpflege im nationalen und internationalen Kontext gebeten.