Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein hier: Ehemaliges Metallhüttengelände in der Gemarkung Kücknitz, Flur 6   

16. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 17.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 17:29 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13326 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein
hier: Ehemaliges Metallhüttengelände in der Gemarkung Kücknitz, Flur 6
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Peters, Timo
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


AM Prieur fragt, ob für die Anlieger eine Gebühr fällig werde, da die Straße noch nicht gewidmet sei.

Frau Schölkopf sagt eine Antwort zur Niederschrift zu.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift:

Für die Anwohnenden werden keine Erschließungsbeiträge erhoben.

 

Hierzu reden der Vorsitzende, Senatorin Hagen und AM Kohlfaerber.


 


Beschluss:


 

Die Widmung folgender Verkehrsflächen auf dem ehemaligen Metallhüttengelände wird beschlossen:

Gemarkung: Kücknitz

Flur:

Flurstücke:

Alter Kühlturm,

An den Werkstätten,

Dampfpfeife,

Kohlenmühle,

Masselbett,

Möllerung,

Zum Winderhitzer,                   

Zur Gießhalle

6

145,173, 227, 228, 281, 293, 2/49, 2/54, 4/30, 14/143, 14/145, 14/149, 14/150, 14/158, 14/162, 14/167, 14/250, 14/253, 14/257, 14/258, 14/260, 14/262, 14/264, 14/266, 14/269, 14/270, 14/272, 14/274, 14/280, 14/282, 14/284      14/292, 14/293, 14/294, 14/295, 14/297, 14/299,  14/303, 15/7

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3 a StrWG jeweils als Gemeindestraßen - Ortsstraßen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß der Beschlussvorlage zu beschließen.