Auszug - AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Michelle Akyurt (CDU), AM Renate Prrüß (SPD & FW), AM Thorsten Fürter (FDP): Aktionsplan Istanbul Konvention - Schutz vor häuslicher Gewalt, Frauenhäuser entlasten Vorlage: VO/2024/13286  

15. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 28.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ihm aus der Verwaltung der Hinweis vorliege, der Hauptausschuss könne nicht beschließen, dass der Bürgermeister bis zur Bürgerschaftssitzung im Juni 2024 etwas Bestimmtes zu tun habe auch nicht, dass er der Bürgerschaft einen Aktionsplan zur Entscheidung vorzulegen habe, sodass eine Annahme des vorliegenden Antrags lediglich empfehlenden Charakter hätte.

 

Zum Antrag sprechen Frau Sasse, AM Schulte-Ostermann, AM Lötsch, AM Fürter, Senatorin Steinrücke, erneut Frau Sasse, AM Siegenbrink und erneut AM Schulte-Ostermann.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt es zu diesem TOP keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen:
 


Antrag:

Der Ausschuss möge beschließen:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Juni-Sitzung der Bürgerschaft folgende Optionen auf Umsetzbarkeit zu prüfen, sowie die erforderlichen Finanzmittel zu benennen, um Frauen in Lübeck, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, umfassender und schneller zu unterstützen und bestehende Schutzlücken zu schließen:

 

a) schnellere Vermittlungen von Wohnungen für Frauen, denen bereits ein Auszug aus dem Frauenhaus möglich wäre,

 

b) Einrichtung mindestens einer Schutzwohnung als Notmaßnahme für jene Lübecker Frauen und deren Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind und für die kein Platz zur Aufnahme in einem Frauenhaus kurzfristig verfügbar ist und

 

c) verbesserte und zuverlässige telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde, des Jobcenters und der sozialen Sicherung für Frauenhäuser

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Lübeck zu entwickeln und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei ist auf die Bestandserfassung der vorhandenen präventiven und interventiven Angebote zur geschlechtsspezifischen Gewalt in der Stadt durch das Frauenbüro und dort sichtbar gewordene Lücken aufzubauen. Nun müssen daraus die konkreten Handlungsschritte entwickelt werden. Zudem ist Fachexpertise einzubeziehen und vorhandene Angebote vorrangig darauf zu prüfen, ob eine Erweiterung bzw. Umschichtung sinnvoller ist, als neue Angebote zu schaffen. Der Aktionsplan soll Aussagen zur zeitlichen Umsetzbarkeit, Kosten und auch zur Zuständigkeit (Bund, Länder, Kommunen) enthalten.

Folgende Punkte sind bei der Erstellung des Aktionsplanes insbesondere zu berücksichtigen:

 

a) für vulnerable Gruppen sind Angebote zu prüfen, also für Frauen mit Fluchterfahrung, mit Behinderungen, mit Abhängigkeitserkrankungen, mit psychischen Erkrankungen und für wohnungslose/obdachlose Frauen.

 

b) Schaffung eines Präventionskonzeptes, das nicht nur die Bedarfe von Frauen und Kindern berücksichtigt, sondern insbesondere auch die von Jungen und Männern sowie nicht-binären Personen.


 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme des Antrages.