Auszug - Antwort auf die Anfrage von AM Lamaack (UVP): Radwegekennzeichnung Ecke Ivendorfer Landstr./Teutendorfer Weg  

14. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Anfrage aus der Sitzung des Bauausschusses am 04.03.2024 unter TOP 6.2.9

Anfrage:

Die Verwaltung wird gebeten kurzfristig darüber zu informieren wie bei dem nachstehend geschilderten Sachverhalt die Planung einer verbesserten Radverkehrsführung aussieht, warum über diese bisher noch nicht entschieden wurde, wann eine Entscheidung erfolgen soll und wann ihre Umsetzung geplant ist.

 

Antwort:

Die Maßnahme zur Verbesserung der Radverkehrsführung Teutendorfer Weg/Ivendorfer Landstraße befindet sich in der Abstimmung zwischen Straßenverkehrsbehörde, Polizei, Straßenbaulastträger und Radverkehrsbeauftragten. Der Markierungs- und Beschilderungsplan mit den aktuellen Änderungen wird in dieser Woche an die Straßenverkehrsbehörde in das Anhörungsverfahren gegeben.

 

Als Nachfrage: Da dies eine reine Beschreibung des aktuellen Bearbeitungsstandes ist bitten wir noch um Beantwortung der ursprünglich gestellten Teilfragen, d.h. wie sieht der Markierungs- und Beschilderungsplan mit den aktuellen Änderungen aus, in welchem Monat und Jahr ist nach dem Anhörungsverfahren eine finale Entscheidung zu erwarten und wie lange wird es danach voraussichtlich bis zur Umsetzung dauern?

 

Antwort

Zur Verbesserung der Radverkehrsführung wurde am 23.04.2024 die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radverkehr (Z. 340) im Teutendorfer Weg in Fahrtrichtung Travemünder Landstr. angeordnet, sowie die Verdeutlichung der bestehenden Verkehrsführung durch Markierungen (Piktogramme).

Aufgrund der besonders schwierigen örtlichen Gegebenheiten (Bahnübergang, Sichtverhältnisse der Einmündungsbereiche und Wegebeziehungen, etc.) konnte das nach § 45 StVO vorgeschriebene Anhörungsverfahren nach einer intensiven und langandauernden Vorabstimmungsphase unter den Beteiligten nunmehr zum Abschluss gebracht werden.

Ziel ist es die Umsetzung der verkehrlichen Anordnung (Beschilderungs-und Markierungsarbeiten) im Sommer 2024 durchzuführen und bis spätestens zum Herbst 2024 abzuschließen.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

X

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum