Auszug - Beirat für Senior:innen: Sozialer Wohnungsbau  

15. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 03.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 19:51 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12062 Beirat für Senior:innen: Sozialer Wohnungsbau
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Klaus Puschaddel
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Bornemann, Katja
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis


Gemäß TOP 1 werden TOP 4.1, TOP 4.1.1 und TOP 7.1 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 4.1 wiedergegeben, die Abstimmungsergebnisse unter dem jeweiligen TOP.

 

AM Howe fragt AM Pluschkell, wie hoch der jeweilige Anteil des ersten, zweiten und dritten Förderwegs laut ihrem Antrag sein soll.

AM Pluschkell entgegnet, dass dies nicht festgelegt werden solle, sondern von Fall zu Fall verschieden geregelt werden solle, da jedes Baugebiet eine eigene Struktur habe.

 

Der Vorsitzende bittet um Klarstellung, inwieweit sich die Anträge unter TOP 4.1.1 und TOP 7.1 unterscheiden würden.

AM Pluschkell erläutert, dass der Antrag unter TOP 7.1 dadurch zustande gekommen sei, dass das Thema über Monate vertagt worden sei, weswegen die aktuellen Inhalte in TOP 7.1 zusammengefasst werden sollten. In Zukunft wolle er eine Förderquote von 40% gefördertem Wohnraum.

Der Vorsitzende fragt, ob der Antrag unter TOP 4.1.1 zurückgezogen werden solle.

AM Pluschkell erklärt, dass der Antrag unter TOP 4.1.1 dahingehend abgeändert werden solle, dass der Satz „In allen Stadtteilen soll künftig die Quote des geförderten Wohnraums bei Neubauten im 1, 2.und 3. Förderweg mindestens 35% des geplanten umbauten Raumes betragen.“ durch den Antrag unter TOP 7.1 ersetzt werden solle. Der Antrag unter TOP 7.1 könne zurückgezogen werden.

 

Der Vorsitzende fragt Frau Metzner, ob sie ihren Antrag angesichts des Antrags der SPD-Fraktion aufrechterhalte.

Frau Metzner bejaht dies.

 

AM Ramcke erklärt, dass es erst letzte Woche Informationen zur neuen Förderkulisse gegeben habe und die Kriterien noch nicht ausgearbeitet seien. Es sei fraglich, was zu erwarten sei, aber es sei von weniger Förderung und mehr Restriktionen auszugehen, was bedeute, dass es Quotierungen geben könne. Er würde den Anträgen inhaltlich eigentlich zustimmen wollen, aber es sei nicht sinnvoll, wenn dies festgeschrieben werde und es am Ende keine ausreichenden Fördermöglichkeiten gebe. Er sei daher der Ansicht, in der heutigen Sitzung nicht über die Anträge befinden zu können. Die neuen Förderkriterien seien ab September verfügbar, bis dahin wolle er warten. Wenn über die Anträge in der heutigen Sitzung abgestimmt werden solle, müsse er sie ablehnen.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass seine Fraktion beide Anträge ablehnen werde. Zum einen sei nicht klar, wie die Förderpotenziale in der Zukunft aussehen würden und er gehe davon aus, dass nach der Sommerpause der Gremien die Position der Hansestadt Lübeck grundsätzlich angegangen werden müsse. Zum anderen befinde sich die Stadt auch im Wettbewerb mit anderen Kommunen. Er gehe davon aus, dass mit der aktuellen Quote insgesamt mehr sozialer Wohnungsbau entstehen würde, einfach da insgesamt mehr Wohnungen gebaut werden würden. Außerdem würde man am Beispiel der TRAVE-Gesellschaft sehen, dass die Preise für die Wohnungen trotz Auslauf der Förderung auf einem niedrigen Niveau bleiben würden. Das Problem der Wohnungsnot werde nicht durch sozialen Wohnungsbau, sondern generell durch mehr Wohnungsbau gelöst.

 

Frau Metzner weist darauf hin, dass Sie mit ihrem ursprünglichen Antrag keine Änderung der Quote einbringe, sondern nur eine neue Berechnungsmethode des Anteils. Diese Änderung werde auch landesseitig als sinnvoll erachtet, da die Berechnung darauf eingehe, welche Flächen tatsächlich bewohnt werden würden. Sie könne daher nicht nachvollziehen, warum der Antrag abgelehnt werden solle.

Der Vorsitzende entgegnet, dass der Antrag abgelehnt werden solle, da eine seriöse Entscheidung zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich sei.

 

AM Howe spricht sich gegen eine Vertagung aus. Er sei ebenfalls der Meinung, dass 30% geförderter Wohnraum nicht ausreiche. Er wolle außerdem wissen, wer kontrolliere, ob die Quote in den Gebieten eingehalten werde, da es Gebiete gebe, in denen die Quote niedriger sei.

Senatorin Hagen entgegnet, dass sich die damalige Beschlussfassung nur auf neue B-Plangebiete bezogen hätte und nicht auf bereits laufende Bauleitplanverfahren.

 

Herr Schröder erläutert, dass davon auszugehen sei, dass in den Jahren 2025 und 2026 die Fördermittel knapp werden würden. Es habe auch schon den Hinweis gegeben, dass Projekte priorisiert werden müssten, da das Land nicht die Gesamtkapazität habe. Die Anträge seien alle inhaltlich nachvollziehbar, sie würden aber nicht dazu führen, dass innerhalb der nächsten Jahre mehr Förderkapazitäten zur Verfügung stehen würden. Daher sei es zum aktuellen Zeitpunkt nicht sinnvoll, neue Beschlüsse zu fassen, erst müsse Klarheit über die neue Situation bestehen.

 

AM Pluschkell kritisiert, dass die Verhandlung des Antrags bereits 14 Monate andauere und sich mittlerweile die Förderkulisse verändert habe, da sich das Land verhoben habe. Es sei aber der falsche Weg, diesen Weg einzuschlagen, nur, weil das Land nicht zahlen wolle. Die Stadt müsse dem Land nun deutlich aufzeigen, dass mehr geförderter Wohnungsbau gewollt sei. Er wolle aber auch keine Schlagzeile, dass die Hansestadt Lübeck die Wohnbauförderung ablehne, daher würde er einer Vertagung zustimmen, bis die Förderungsbedingungen vorliegen würden.

 

Der Vorsitzende fragt, ob Frau Metzner einer Vertagung ebenfalls zustimme.

Frau Metzner bejaht, eine Vertagung sei ihr lieber als eine Ablehnung.

 

Der Vorsitzende erkundigt sich, bis wann der Bauausschuss weitere Informationen bekommen könne.

Herr Schröder antwortet, dass die Verwaltung die Gremien sofort informieren werde, aber nicht davon auszugehen sei, dass vor der Sommerpause etwas Handfestes vorliege.

AM Ramcke ergänzt, dass ab dem 01.09.2024 neue Anträge gestellt werden könnten.

 

Der Vorsitzende beantragt eine Vertagung der Anträge unter TOP 4.1 und TOP 4.1.1 auf die erste Bauausschusssitzung im September.

Der Bauausschuss stimmt dem einstimmig zu.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum