Auszug - Bebauungsplan 05.49.00 - Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) - Beschluss über Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB  

15. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 03.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 19:51 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13240 Bebauungsplan 05.49.00 - Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) -
Beschluss über Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Patt, Sönke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 


Beschluss:

 

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 05.49.00 sowie die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2-5) gebilligt.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ist er gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen sowie sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, es sei denn, die Änderung oder Ergänzung führt offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen. Werden durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.