Auszug - Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel - Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens gemäß § 215a Abs. 1 BauGB sowie zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB   

15. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 03.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 19:51 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13227 Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel -
Beschluss zur Weiterführung des Verfahrens gemäß § 215a Abs. 1 BauGB sowie zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Rowe, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 


Beschluss:

 

1. Das auf der Grundlage des § 13b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 begonnene Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 19.03.00Niendorf / Holzkoppel  wird auf der Grundlage des § 215a Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des §13a BauGB weitergeführt. Da der Bebauungsplan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat, können gemäß § 215a Abs. 3 BauGB weder § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, noch § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB angewendet werden. Dementsprechend wird das Bebauungsplanverfahren mit einer Umweltprüfung und Erstellen eines Umweltberichtes nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie mit Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einschließlich Ausgleich nach § 1a Abs. 3 BauGB fortgeführt.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, das geänderte Planungsverfahren öffentlich bekannt zu machen.

3. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 19.03.00Niendorf / Holzkoppel durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

4. Der Entwurf des Bebauungsplanes 19.03.00Niendorf / Holzkoppel und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.

5. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

6. Die vertraglich zu vereinbarenden Eckpunkte (siehe Anlage 6) werden gebilligt und durch städtebaulichen Vertrag zeitlich vor Satzungsbeschluss gesichert.

7. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach dem erneuten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.