Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 06.06.2024 Status: öffentlich
Zeit: 16:03 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.

 

Der Vorsitzende verpflichtet die stellvertretenden bürgerlichen Ausschussmitglieder Frau Pirk, Herrn Küpper, Herrn Schimmöller und Herrn Wargenau mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass zwei Anfragen von Herr Pacula-Glöer eingereicht wurden, die in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet werden. Weiterhin ist eine Anfrage von Frau Bach zum Thema Freiwilligendienst eingegangen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Anfrage so nicht vollständig vom Jugendhilfeausschuss beantwortet werden kann. Frau Frank und Herr Bernet unterstützen den Vorsitzenden. Frau Bach zieht die Anfrage zurück.

Herr Puhle erklärt, dass der Bericht unter TOP 5.1 auf die nächste Sitzung verschoben werden muss, da er vom Senat noch nicht freigegeben wurde.

 

Der Vorsitzende fragt, ob weitere mündliche Anträge zur Tagesordnung gestellt werden und ob es Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit gibt. Herr Kerlin und Frau Schulte-Ostermann fragen nach dem Bearbeitungsstand zweier Anfragen. Herr Beesel und Frau Frank sagen eine Beantwortung in einer der nächsten Sitzungen zu.

Es gibt keine weiteren mündlichen Anträge zur Tagesordnung und auch keine unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

Die Tagesordnung ist damit unter Bejahung der oben genannten Punkte einstimmig festgestellt.