Auszug - Lothar Möller: QuarTier - Unterkunft für Menschen ohne Obdach mit Tier  

10. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 04.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13069 Lothar Möller: QuarTier - Unterkunft für Menschen ohne Obdach mit Tier
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Voht stellt für die Fraktion SPD und Freie Wähler folgenden Änderungsantrag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Träger:innen der Obdachlosenunterkünfte und den Akteur:innen des Tierschutzes in Lübeck, Möglichkeiten zu prüfen, Plätze für die Unterkunft von obdachlosen Menschen mit Tieren – insbesondere Hunden – zu schaffen.“

 

Herr Dr. Grohmann erfragt den aktuellen Stand in Lübeck.

Frau Schwartz berichtet, dass aktuell die Unterkunft am Volksfestplatz für obdachlose Männer mit Tier zur Verfügung steht. Sie stellt aber auch deutlich klar, dass es nur möglich ist, wenn das Zusammenspiel Mensch und Tier funktioniert und das Tier sozialverträglich ist. Im Sophie-Kunert-Haus und im Bodelschwinghhaus ist eine derartige Unterbringung aufgrund der Raumstruktur nicht möglich. Zudem berichtet sie, dass es ungefähr eine Anfrage im Quartal gibt.

 

Die Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen-.

Der Ausschluss beschließt einstimmig gem. des Änderungsantrags.


 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Kontakt zu den Trägern der Sozialverbände aufzunehmen und prüft die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Tierschutz eine Unterkunft für obdachlose Menschen mit Tieren – insbesondere Hunden – zu etablieren.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gem. des geänderten Antrags zu entscheiden.