Auszug - AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Michelle Akyurt (CDU), Max Manegold (FDP): Dringlichkeitsantrag Aktionsplan Istanbul Konvention - Schutz vor häuslicher Gewalt, Frauenhäuser entlasten  

9. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 7.4
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 07.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:39 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13247 AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Michelle Akyurt (CDU), Max Manegold (FDP): Dringlichkeitsantrag Aktionsplan Istanbul Konvention - Schutz vor häuslicher Gewalt, Frauenhäuser entlasten
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratung siehe TOP 6.2
 


Beschluss:

 

*Dieser Antrag ersetzt die VO/2024/13014-01. Die Antragsteller*innen ziehen die VO/2024/13014-01 somit zurück.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Juni-Sitzung der Bürgerschaft folgende Optionen auf Umsetzbarkeit zu prüfen, sowie die erforderlichen Finanzmittel zu benennen, um Frauen in Lübeck, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, umfassender und schneller zu unterstützen und bestehende Schutzlücken zu schließen:
     

a)      schnellere Vermittlungen von Wohnungen für Frauen, denen bereits ein Auszug aus dem Frauenhaus möglich wäre,
 

b)      Einrichtung einer Schutzwohnung als Notmaßnahme für jene Lübecker Frauen und deren Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind und für die kein Platz zur Aufnahme in einem Frauenhaus kurzfristig verfügbar ist und
 

c)      verbesserte und zuverlässige telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde, des Jobcenters und der Sozialen Sicherung für Frauenhäuser

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention  in Lübeck zu entwickeln und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei ist auf die Bestandserfassung der vorhandenen präventiven und interventiven Angebote zur geschlechtsspezifischen Gewalt in der Stadt durch das Frauenbüro und dort sichtbar gewordene Lücken aufzubauen. Nun müssen daraus die konkreten Handlungsschritte entwickelt werden. Zudem ist Fachexpertise einzubeziehen und vorhandene Angebote vorrangig darauf zu prüfen, ob eine Erweiterung bzw. Umschichtung sinnvoller ist, als neue Angebote zu schaffen. Der Aktionsplan soll Aussagen zur zeitlichen Umsetzbarkeit, Kosten und auch zur Zuständigkeit (Bund, Länder, Kommunen) enthalten.

Folgende Punkte sind bei der Erstellung des Aktionsplanes insbesondere zu berücksichtigen:

a)      für vulnerable Gruppen sind Angebote zu prüfen, also für Frauen mit Fluchterfahrung, mit Behinderungen, mit Abhängigkeitserkrankungen, mit psychischen Erkrankungen und für wohnungslose/obdachlose Frauen.

b)      Schaffung eines Präventionskonzeptes, das nicht nur die Bedarfe von Frauen und Kindern berücksichtigt, sondern insbesondere auch die von Jungen und Männern sowie nicht-binären Personen.


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bürgerschaft wird mehrheitlich empfohlen, den Antrag anzunehmen.