Auszug - Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - Satzungsbeschluss  

14. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 06.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13170 Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: von Klonczynski, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


AM Teschner erklärt sich für befangen und verlässt den Saal.

 

AM Luetkens erkundigt sich, wie viel mehr geförderte Wohnfläche die Steigerung der Förderquote von 30% auf 60% ausmachen würden.

Es wird eine Antwort zur Niederschrift zugesagt.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift:

Die jetzt zur Förderung beantragten 60% der Wohneinheiten belegen fast deckungsgleich ca. 58% der geplanten BGF, also bedeuten auch vom Flächenansatz her eine deutliche Steigerung.

 

AM Stüttgen fragt, welche Stiftung hinter dem Vorhaben stehe und welche Grundstücke im Eigentum dieser Stiftung stünden.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dies möglicherweise eine Information ist, die nur im nichtöffentlichen Teil gegeben werden könne.

Senatorin Hagen berichtet, dass ihrem Kenntnisstand nach die TRAVE GmbH und die Stiftung eine klare Trennung vorgenommen hätten, was die Grundstücke und die Bauobjekte betreffe. Es würde keine Häuser geben, die auf Grundstücken mit unterschiedlichen Eigentümern stünden.

AM Stüttgen erkundigt sich, ob die Grundstücke eindeutig zugeordnet und bebaut werden würden.

Senatorin Hagen bejaht dies.

AM Stüttgen bittet um die Information, um welche Stiftung es sich handle und ob es mehrere Stiftungen seien.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift:

Der Name der Stiftung, mit der die „Trave“ das Projekt zusammen durchführt, ist die „Jürgen-Wessel-Stiftung“.

 

AM Ramcke fragt, weswegen die Dienstbarkeiten, nicht wie sonst üblich, nicht im Grundbuch eingetragen werden würden, hier werde dies aber durch den Gesellschafter eingebracht. Er wolle wissen, ob es deswegen keinen Städtebaulichen Vertrag gebe.

Herr Schröder führt aus, dass die TRAVE GmbH ein städtisches Unternehmen sei, mit dem einvernehmlich die Rahmenbedingungen, wie etwa Bürgerschaftsbeschlüsse, geklärt und festgelegt werden würden.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Senatorin Hagen weist darauf hin, dass das Gebiet Fernwärme erhalten solle, was zu einer größeren Baumaßnahme führen würde, die unter Vollsperrung durchgeführt werden müsse. Hierzu würde aber noch gesondert berichtet werden.


 


Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.

4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag zu beschließen.