Auszug - Interfraktioneller Antrag von CDU/Bü90 Die Grünen/FDP zu: Zwischenbericht Raumplanung III   

7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlpriode 2023 - 2028
TOP: Ö 7.1.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 28.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 22:48 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2022/11513-01 Interfraktioneller Antrag von CDU/Bü90 Die Grünen/FDP zu: Zwischenbericht Raumplanung III

   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/11513
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne  Geschäftsstelle der FDP Fraktion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt:

 

1.

Der konkrete Bedarf an zukünftigen Büroräumen ist noch einmal zu überprüfen und darzustellen. Bei der Bemessung des Flächenbedarfs sind die Auswirkungen des demografischen Wandels, die potenzielle Ausweitung von Homeoffice sowie die Einführung von „New Work“-
Arbeitsformen zu berücksichtigen.

 

2.

In der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden „laufende Kosten“ in den Varianten mit einer identischen Summe angesetzt. In einer Überarbeitung sind die konkreten Bewirtschaftungskosten der einzelnen Immobilien anzusetzen.

 

3.

Die Aufwendungen und der Zeithorizont der notwendigen energetischen Sanierung der möglichweise im Bestand verbleibenden Verwaltungsgebäude zum Erreichen der Klimaneutralität ist zu benennen und in die Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzunehmen. Hierzu ist der Bestand systematisch zu erfassen (technischer Zustand/Verbräuche/prognostizierte Lebensdauer mit Instandsetzung und Sanierungsbedarf/Bewertung der energetischen Qualität).

 

4.Die Roddenkoppel wird nicht mehr priorisiert. Als neue eventuelle Standorte werden das Schlachthofgelände und der Volksfestplatz geprüft. Die Verwaltung wird gebeten, weitere mögliche Standorte, die eine schnelle Umsetzung zulassen, zu benennen. Dabei werden Grundstücke, die sich nicht im Besitz der Stadt befinden, nicht ausgeschlossen. Da der Standort „Bundesbankgebäude“ für die räumliche Zusammenführung des GMHL nicht mehr zur Verfügung steht, soll die Verwaltung prüfen, wie dies kompensiert werden kann.

 

5.

Es ist spätestens im Juni 2024 zu berichten.

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

26

Nein-Stimmen

15

Enthaltungen

3

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 


  Beschluss: 28.03.2024 Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen
In Bearbeitung Koordinierung:
5.000 - Fachbereichsleitung Bearbeitung:
5.651 - Gebäudemanagement
Status: in Bearbeitung  
Auftrag: