Auszug - Frage von Frau Boppert zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde in der Sitzung der Bürgerschaft am 28.03.2024 Thema: Stelen in der Jürgen-Wullenwever-Straße   

7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlpriode 2023 - 2028
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 28.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 22:48 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2024/13149 Frage von Frau Boppert zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 28.03.2024
Thema: Stelen in der Jürgen-Wullenwever-Straße
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Henning Schumann
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende bittet Frau Boppert ans Redepult und darum, ihre Fragen zu verlesen.

Frau Boppert stellt folgende Fragen, die von Senatorin Hagen beantwortet werden

 

Frage 1:

 

Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten der Stelen, waren die bei der Planung berücksichtigt?

 

Antwort Senatorin Hagen:

 

Bei der Baumaßnahme Jürgen-Wullenwever-Straße haben wir einen Einheitspreisvertrag für die Bauleistungen. Darin sind mehrere Einzelleistungen in einer Leistungsposition zusammengefasst und kalkuliert. Eine Einzelleistung herauszulösen ist seriös nicht möglich.

Die Stelen waren Gegenstand der Ausführungsplanung.

 

Frage 2:

 

Welche Alternativen wurden angedacht.

Antwort Senatorin Hagen:

 

Granit als Material stellt letztlich die wirtschaftlichste Lösung dar und ist insbesondere bei Grünanlagen als Naturmaterial optisch verträglicher als Metallpoller. Poller aus Holz müssen regelmäßig erneuert werden, und das bedeutet einen immer wiederkehrenden Eingriff in das Wurzelwerk der Bäume. Kleinere Findlinge werden nach unserer Erfahrung immer wieder weggerollt oder entwendet. Große Findlinge wären zu schwer und würden den Boden verdichten. Eine Beschilderung allein wurde ebenfalls aus Erfahrung als nicht ausreichend eingeschätzt, um widerrechtliches Parken und die damit einhergehende Bodenverdichtung wirksam zu unterbinden.

Der Bereich Archäologie und Denkmalpflege wurde beteiligt und hat in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass (ich zitiere) „bei der fachlichen Betrachtung des Umgebungsschutzes der bereits erkannten Denkmale keine wesentliche Beeinträchtigung festzustellen ist. Anders, als ein Wald an rotweißen Blechbarken oder Verkehrsschildern eine wesentliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes mit sich brächte, stellen Natursteine keine materielle und visuelle Störung dar, weil sie sich hier gestalterisch in das Gesamtbild einfügen“. (Zitatende). Zum Material Granit sagt der Bereich zudem (ich zitiere): „Um bei dem vorliegenden Beispiel im Straßenbau zu bleiben, lässt der breite Bestand an historischen Bordsteinen, Stufen, Einfassungen, Brückenanlagen eine Analogie in jedem Falle zu. Unsere Recherchen ergeben, dass seit über 30 Jahren Granitstelen – auch in dieser dichten Aufeinanderfolge – in Lübeck Anwendung finden. Als Beispiele seien hier stellvertretend die somit eingefassten Kirchhöfe, etwa St. Aegidien, genannt.“ (Zitatende)

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Anfrage und Antwort sind auf der Internetseite des Büro der Bürgerschaft veröffentlicht.