Auszug - Frage von Herrn Wachowski zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde in der Sitzung der Bürgerschaft am 28.03.2024 Thema: Miete LMG-Halle   

7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlpriode 2023 - 2028
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 28.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 22:48 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2024/13138 Frage von Herrn Wachowski zum Tagesordnungspunkt Einwohner:innenfragestunde
in der Sitzung der Bürgerschaft am 28.03.2024
Thema: Miete LMG-Halle
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Henning Schumann
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende bittet Herrn Wachowski ans Redepult und darum, seine Fragen zu verlesen.

Herr Wachowski stellt folgende Fragen, die von Senatorin Steinrücke beantwortet werden.

 

Frage 1:

Warum zahlt die Stadt Lübeck bzw. die stadteigene KWL der Lübecker Flüchtlingshilfe e.V. die Miete in der LMG-Halle in der Einsiedelstraße?

 

Antwort Senatorin Steinrücke:

 

Die Flüchtlingshilfe e.V. nutzte vor dem Umzug in die Einsiedelstraße Hallenflächen auf der Nördlichen Wallhalbinsel. Im Zuge des Verkaufes der Flächen der Nördlichen Wallhalbinsel musste das Nutzungsverhältnis dort aufgegeben werden, um die Flächen an den Erwerber übergabefähig zu machen. Dies erfolgte zu dem Zeitpunkt in 2022, als der Angriffskrieg gegen die Ukraine bereits begonnen hatte und der Flüchtlingshilfe e.V. über die Maße ausgelastet war und große Bedarfe bestanden. Von Seiten der Stadt bestand ein hohes Interesse, die bis zu diesem Zeitpunkt genutzten Hallenflächen frei zu ziehen und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die vom Verein geleistete Arbeit möglichst reibungslos und ohne mögliche Zeitverluste fortgeführt werden kann. Für die Stadtgesellschaft insgesamt und im Kontext der Themen Integration und Ehrenamt stellt die ehrenamtliche Arbeit des Vereines ein wesentliches Element dar und verdient die Unterstützung der Hansestadt Lübeck. Die Lübecker Flüchtlingshilfe e.V. trägt mit ihrer Tätigkeit dazu bei, die Leiden der Zivilbevölkerung in der Ukraine abzumildern. Die gefundenen Ausweichflächen waren verfügbar und geeignet, aber im Eigentum eines Dritten. Um zu gewährleisten, dass die an den Verein geleisteten Spenden nicht für Miete eingesetzt werden mussten, sondern dem Spendenzweck entsprechend der ukrainischen Zivilbevölkerung zugutekommen, wurde der Verein von der Mietzahlung freigehalten.

Im Zuge der Aufgabe der Hallen auf der nördlichen Wallhalbinsel und mit Blick auf die wertvollen ehrenamtlichen Tätigkeiten wurde selbstverständlich nicht nur die Flüchtlingshilfe e.V. betrachtet, sondern ein vergleichbares Vorgehen z.B. mit der Obdachlosenhilfe e.V., mit der Tafel Lübeck e.V. als auch mit dem Lübecker Volksfestkomitee e.V. vorgenommen.

Die Hansestadt Lübeck verfolgt stets das Ziel der Gleichbehandlung und bietet allen Vereinen und Organisationen jederzeit ihre Unterstützung an.

 

Frage 2

 

Welche Person oder welches Gremium hat dies wann beschlossen?

 

 

 

Antwort Senatorin Steinrücke:

 

Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, welches unter den beteiligten Fachbereichen abgestimmt und letztlich auch entschieden wurde. Der Aufsichtsrat der KWL hat diesem Vorgehen ebenfalls zugestimmt. Aufgrund der volatilen Gesamtsituation wurde vereinbart, dass die Mittel aus dem laufenden Haushalt des FB2 erbracht werden. So war bzw. ist nicht absehbar, wann der Angriffskrieg auf die Ukraine enden wird und wann ggf. auch ein niedrigerer Bedarf an Flächen besteht.

 

Herr Wachowski stellt folgende Nachfrage:

Gibt es irgendein Kontrollgremium, was die Arbeit der Flüchtlingshilfe irgendwie in irgendeiner Form kontrolliert, ob da überhaupt irgendwas passiert weil, mein meines Wissens nach ist in der LMG Halle Monate lang gar nichts passiert, dass bedeutet das bedeutet das da Steuergelder verschwendet wurden.

 

Antwort Senatorin Steinrücke:

Ein Kontrollgremium in dem Sinne wie sie es ansprechen gibt es formal nicht, aber die Flüchtlingshilfe ist sehr eng eingebunden in unterschiedliche Netzwerke sowohl im Bereich der Stabsstelle Ehrenamt als auch in der Stabstelle Integration und hier gibt es eine sehr enge Abstimmung und auch eine sehr enge Begleitung über die Aktivitäten der Flüchtlingshilfe. Gleiches gilt übrigens auch für die anderen Vereine, die dort unterstützt werden.

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

 

Die Anfragen wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Anfrage und Antwort sind auf der Internetseite des Büro der Bürgerschaft veröffentlicht.