Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen  

6. Sitzung des Schul- und Sportausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 21.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:46 Anlass: Sitzung
Raum: Julius-Leber-Schule
Ort: Marquardplatz 7, 23554 Lübeck
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen vorgenommen werden, die ausschließlich der Protokollerstellung dienen.

Weiterhin begrüßt der Vorsitzende den kommissarischen Schulleiter der Julius-Leber-Schule Herrn Staudler und bedankt sich dafür, dass die Schulräume für die Sitzung genutzt werden dürfen.

Herr Staudler begrüßt die Anwesenden in der Julius-Leber-Schule und verliert ein paar Worte zur Sanierung des Standortes.

 

Im Anschluss übernimmt der Vorsitzende mit der Feststellung der Tagesordnung. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Anfrage TOP 3.3.6 ohne Dringlichkeitsbeschluss in die Tagesordnung aufgenommen wird.

Der Vorsitzende schlägt vor die Tagesordnung um den Nachtrags-TOP 4.2 Bildungsbericht der beruflichen Schulen zu erweitern, da dieser in der folgenden Woche im Hauptausschuss und der Bürgerschaft behandelt werden soll. Er lässt über die Aufnahme des Nachtrags-TOPs in die Tagesordnung abstimmen. Dies wird einstimmig angenommen.

Hr. Kerlin schlägt vor die TOPs 6.1 und 7.1 gemeinsam zu beraten. Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.

 

Frau Frank bittet darum, dass Hr. Schröder als Mitglied der Verwaltung am nichtöffentlichen Teil teilnehmen darf. Der Ausschuss stimmt dem einstimmig zu.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden werden keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen.

 

Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.

 

Der Vorsitzende verpflichtet das stellvertretende bürgerliche Ausschussmitglied Frau Kara mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“