Auszug - Haushaltsbegleitbeschluss " Duschbus"  

6. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 06.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

Frau Schwartz trägt vor, dass die ca 30 Obdachlosen in Lübeck in den nachfolgend aufgeführten Häusern/Einrichtungen die Möglichkeiten zum Duschen haben:

Bodelschwinghhaus, Sophie-Kunert-Haus, Zentrale Beratungsstelle in der Wahmstraße, Begegnungsstätte und zudem würden auch noch Gutscheine für die Zentralbäder ausgegeben werden, wenn dieses erforderlich ist.

 

Herr Kröger von der Obdachlosenhilfe e.V. stellt dar, dass für die Betreibung eines Duschbusses die dortigen personellen Kapazitäten nicht gegeben und die finanziellen Mittel nicht vorhanden sind. Er verweist ebenfalls auf die Angebote zum Duschen und vertritt die Auffassung, diese Mittel eher anderswo einzusetzen.

Herr Müller-Lornsen begründet noch einmal die Intention des Antrages, Menschen zur erreichen, die sich den bisherigen bzw. dargestellten Möglichkeiten verwehren.

Herr Voht stellt noch detailliert dar, dass es sich hier um einen Haushaltsbegleitbeschluss handelt, der Träger das Geld für diesen Zweck nicht möchte, die Verwaltung gut dargestellt hat, dass es ausreichend Möglichkeiten zum Duschen in Lübeck gibt und jetzt die Verwaltung diesen Beschluss nicht umsetzen kann. Abschließend stellt er die Frage, in welchem Zustand die genannten Duscheinrichtungen sind.

Frau Senatorin Steinrücke führt aus, dass die Verwaltung bisher noch nicht diese Prüfung noch nicht vorgenommen hat. Zudem wurde auch noch nicht abschließend ermittelt, ob andere Träger freie Kapazitäten für das Betreiben eines Duschbusses haben und führt noch einmal aus, dass man sich hier bei dem Mitteln im investiven Bereich befindet.

Sie verweist außerdem auf die Sitzung des Runden Tisches Obdachlosigkeit, wo ein entsprechender Bedarf bestätigt wurde.

 

Hierzu sprechen im weiteren Frau Funk, die sich für den Start einer Kampagne zur Abfrage der Bedarfe ausspricht, Frau Akyurt, die wissen möchte, ob bei den bestehenden Duschmöglichkeiten Bedarfes für die Mittel bestehen und Herr Müller, der hinterfragt, ob man denn noch weiter Einrichtungen stärken will, die von den Betroffenen nicht genutzt werden.

 

Herr Ulrich führt aus, dass auch er die Einschätzung teilt, dass man ausreichend Möglichkeiten zum Duschen für Obdachlose in Lübeck vorhalte. Er schlägt vor, eine Befragung der Betroffenen durchzuführen oder ggf. die jetzigen Öffnungszeiten zu prüfen.

Herr Voht führt aus, dass unklar ist, warum die Betroffenen das bestehende Angebot nicht nutzen und fragt, zu wann die Verwaltung einen mündlichen Bericht zu den Bedarfen und Möglichkeiten geben könnte.

Hierzu sprechen Frau Gröschl-Bahr, die sich Herrn Voht Ausführungen anschließt und Herr Müller-Lornsen, der einen Prüfauftrag verliest:

 

„Die Verwaltung möge bis spätestens in der Juni-Sitzung des Sozialausschusses Optionen aufzeigen und bewerten, um die Unterstützungsangebote für obdachlose Menschen in Lübeck so zu verbessern und / oder zu erweitern, dass gezielt auch diejenigen Betroffenen erreicht werden, bei denen dies heute noch nicht oder nicht ausreichend der Fall ist. Dabei sollen insbesondere die Unterkunfts- und Hygienemaßnahmen betrachtet werden. Gespräche mit Akteuren wie der Diakonie Nord Nord Ost und der Obdachlosenhilfe sind dabei ebenso essentiell wie mit den Betroffenen.“

 

Herr Müller merkt an, dass dieses kein Prüftauftrag, sondern ein Berichtsauftrag sei.

Herr Voht führt an, dass dieser Berichtsauftrag wieder in einer Verwaltungsvorlage mündet und damit wieder viel Zeit ungenutzt bliebe. Er befürwortet einen mündlichen Bericht.

 

Frau Senatorin Steinrücke erinnert, dass es bereits einen Beschluss gibt, wonach zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen berichtet werden wird, so dass es den verlesenen Prüfauftrag zusätzlich nicht erforderlich macht. Die Verwaltung wird in dem Bericht zum Haushaltsbegleitbeschluss die angeführten Punkte wie Bedarfe, Änderung der Öffnungszeiten usw. darstellen.

 

Abschließend stellt Herr Kröger noch einmal dar, dass nicht der Eindruck entstehen darf, die Obdachlosenhilfe hätte sich aktiv um die Einrichtung eines Duschbusses bemüht und würde nun das Angebot ablehnen. Vielmehr sieht die Obdachlosenhilfe andere notwendigere Bedarfe, um diesem Personenkreis eine Unterstützung zukommen zu lassen, ein Duschbus gehört bei dem bestehenden guten Angebot von Duschmöglichkeiten in der Stadt nicht dazu.

 

Der Ausschuss verzichtet auf den verlesenen Prüfauftrag und wartet die Vorlage zu den Haushaltbegleitbeschlüssen ab.