Auszug - Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

10. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll


 

6.1.1 Überprüfung von straßenbegleitendem Parken (AM Ramcke) – 5.660

TOP 6.2.7 am 04.12.2023 (VO/2023/12815)

In der Vergangenheit wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde immer mal wieder das straßenbegleitende Parken in einigen Straßen, hinsichtlich der Gesetze und Verordnungen überprüft und zum Teil unterbunden.

Meine Frage hierzu, wie wird hier seitens der Straßenverkehrsbehörde vorgegangen, erfolgen die Überprüfungen allein durch Hinweise der Rettungskräfte oder erfolgen diese Prüfung sukzessive und flächendeckend?

Hintergrund meiner Frage, mir begegnen hier mitunter Verschwörungstheorien warum Überprüfungen und Änderungen durch die Straßenverkehrsbehörde stattfinden, um diesen entgegenwirken zu können, meine Bitte um Erklärung und Transparenz bezüglich der hier zugrundeliegenden Vorgehensweise.

 

Antwort

Maßgeblich bei den Entscheidungen von der Straßenverkehrsbehörde ist, dass besondere Umstände zwingend die Anordnung von verkehrlichen Maßnahmen erfordern (s. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO). Dafür ist bereits ein Vorfall ausreichend.

In der Regel wird von der Straßenverkehrsbehörde anlassbezogen (z. B. Beschwerden durch Anwohnende, Ordnungsamt oder Feuerwehr) geprüft bzw. sie wird auf Antrag tätig, ob das Parken unter Mitbenutzung des Gehwegs per Verkehrszeichen ausgewiesen bzw. beibehalten werden kann oder zur Gewährleistung des Rettungswegs die Parkordnung mit absoluten Haltverboten vorgegeben werden muss. Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der StVO immer unter Beteiligung der Polizei und des Straßenbaulastträgers – zuweilen wird aber auch die Feuerwehr mit einbezogen.

Bei der Prüfung ist immer das Ziel, den Parkraum so wenig wie möglich zu reduzieren und wenn möglich, Ersatzparkraum meist in Form von legalisiertem Parken unter Mitbenutzung des Gehwegs zu schaffen. In den meisten Wohngebieten ist das aber leider inzwischen aufgrund der dichten Bebauung und der Fahrbahn- und Gehwegquerschnitte und der immer breiter werdenden Fahrzeugmodelle kaum noch möglich. Zudem lässt auch nicht jeder Gehweg aufgrund seines baulichen Zustands und/oder den darunterliegenden Leitungen ein Parken auf ihm zu.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.