6.1.2 Parkverbot „Hinter den Kirschkaten“ (Frau Blankenburg) – 5.660
TOP 6.2.13 am 06.11.2023 (VO/2023/12105)
Ist die Einführung von Parkverboten in der Straße „Hinter den Kirschkaten“ bei den Zufahrten zu den Gewerbetreibenden möglich? Aufgrund von parkenden LKW’s auf der Straße können die Gewerbetreibenden beim Verlassen des Geländes sehr schlecht den Verkehrsraum einsehen.
Antwort
Entsprechende Anträge wurden bereits von ortsansässigen Firmen gestellt und von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt, da hier (wie bei allen anderen Grundstücksausfahrten mit schlechten Sichtverhältnissen auch) § 10 StVO vom Fahrzeugführenden anzuwenden ist:
„Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.1), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichfalls muss man sich einweisen lassen…“
Darüber hinaus muss gerade in einem Gewerbegebiet mit parkenden größeren Fahrzeugen gerechnet werden und an jeder Grundstücksausfahrt kann es jederzeit passieren, dass dort die Sicht durch z. B. ein parkendes Fahrzeug verdeckt wird. Daher sieht § 10 StVO die Zuhilfenahme einer einweisenden Person vor.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.3 Verkehrssicherheit im Forstmeisterweg (Herr Ramcke) – 5.660
TOP 6.2.6 am 04.12.2023 (VO/2022/11619-01)
- Konnte die Verwaltung eine Verbesserung der Sicherheit hinsichtlich des neu eingerichteten Halteverbots feststellen?
- Laut Aussagen der Anwohnenden, wurden hier nun erhöhte Geschwindigkeiten seitens der KfZ-Verkehre festgestellt - welche nun, zumindest in Teilen, den Zielen der bisherigen Maßnahmen entgegenstehen - sind hier weitere Maßnahmen die dieser Konsequenz entgegenwirken in Planung oder sinnvoll?
- Wie wurden hier die Zeiten für das nächtliche Parken festgelegt, gab es hier Erhebungen oder folgt diese Festlegung anderen Vorgaben?
- Ist die seitens der Straßenverkehrsbehörde festgelegte Zeit noch veränderbar oder fix?
- Seitens der Anwohnenden wurde ein vermehrtes Aufkommen von LKW sowie Verkehre von Camping-Fahrzeugen festgestellt, wie schätzen Sie diese Verkehre ein, waren diese der Baumaßnahmen der Travemünder Allee zum zu ordnen oder sind die etwas was dieses Quartier oder diese Straße aushalten muss oder kann man hier Einschränkungen vornehmen?
- Bezüglich des ÖPNVs hat die Linie 12 vergleichbare Probleme im Torneiweg, sind hier entsprechende Maßnahmen, vergleichbar mit denen des Forstmeisterwegs, sinnvoll und in Planung?
Antwort
- Konnten Sie eine Verbesserung der Sicherheit hinsichtlich des neu eingerichteten Halteverbots feststellen? Ich frage, da hier nun eine erhöhte Geschwindigkeit seitens der Anwohnenden festgestellt worden ist und das zumindest in Teilen den Zielen der bisherigen Maßnahmen entgegenstehen - sind hier weitere Maßnahmen die dieser Konsequenz entgegenwirken in Planung oder sinnvoll?
Es konnte die Verbesserung der Verkehrssicherheit festgestellt werden, was auch durch die Antragstellenden bereits bestätigt wurde.
Sofern Geschwindigkeiten nicht eingehalten werden, kann das überwacht werden. Der Ordnungsdienst wurde darum bereits im Sommer 2023 von der Straßenverkehrsbehörde gebeten. Werden dort regelmäßig Überschreitungen ab dem zweistelligen Prozentbereich festgestellt, so ist lt. der Fachaufsicht der Straßenverkehrsbehörde zunächst die Geschwindigkeitsüberwachung zu intensivieren. Erst wenn diese keinen Erfolg zeigen, sind verkehrliche Maßnahmen zu prüfen. Das ist zurzeit nicht der Fall.
- Wie wurden hier die Zeiten für das nächtliche Parken festgelegt, gab es hier Erhebungen oder folgt diese Festlegung anderen Vorgaben? Ist diese Zeit noch veränderbar oder fix?
Da das Verkehrsgeschehen dort abends und nachts sowie am Wochenende nicht so hoch wie in der Woche ist und zudem dort ein hoher Parkdruck herrscht, wurde die Anordnung des absoluten Haltverbots auf wochentags von 07.00 bis 18.00 Uhr beschränkt. Eine Änderung des Zeitraums ist nur möglich, wenn besondere Umstände das zwingend erfordern (s. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO). Fehlender Parkraum wäre kein Grund, da wochentags von 07.00 bis 18.00 Uhr freie Parkplätze im Glashüttenweg zwischen Forstmeisterweg und der Anliegerstraße der Travemünder Allee vorhanden sind und die an diesem Haltverbotsbereich angrenzenden Grundstücke über eigene Parkplätze verfügen. Zudem besteht auf der anderen Straßenseite ein eingeschränktes Haltverbot, so dass vor den dortigen Mehrfamilienhäusern zum Be- und Entladen gehalten werden kann.
- Seitens der Anwohnenden wurde ein vermehrtes Aufkommen von LKW sowie Verkehre von Camping-Fahrzeugen festgestellt, wie schätzen Sie diese Verkehre ein, sind diese der Baumaßnahmen der Travemünder Allee zum Zuordnen oder sind die etwas was dieses Quartier oder diese Straße aushalten muss oder kann man hier Einschränkungen vornehmen?
Aufgrund diverser Baumaßnahmen und Instandhaltungsarbeiten der Infrastruktur in der örtlichen Umgebung ist ein vermehrtes Aufkommen von Lkw zu bestätigen. Da die betroffenen Baumaßnahmen ohne den Einsatz von Lkw nicht zu realisieren sind und auch nur temporär vorkommen, besteht aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde kein Handlungsbedarf.
Zu den Camping-Fahrzeugen kann keine Aussagen getroffen werden. Da aber die Zulassungszahlen insbesondere für Wohnmobile in den letzten Jahren gestiegen sind und aufgrund der bundesweiten Herbstferien (Berlin z. B. bis 04.11.), kann es aufgrund dessen dort zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen mit Camping-Fahrzeugen gekommen sein. Zudem befindet sich ein Wohnmobil-Parkplatz auf Privatgelände in der Straße An der Hülshorst.
- Bezüglich des ÖPNVs hat die Linie 12 vergleichbare Probleme im Torneiweg, sind hier entsprechende Maßnahmen, vergleichbar mit denen des Forstmeisterwegs, sinnvoll und in Planung?
Aktuell sind bei der Straßenverkehrsbehörde keine Probleme des Linienverkehrs im Torneiweg bekannt. Dementsprechend gibt es auch keine Planungen. Die Stadtwerke Lübeck mobil GmbH steht aber in einem engen Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde – insbesondere, wenn sie verkehrsrechtliche Maßnahmen benötigt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.4 Warum parken seit einiger Zeit sehr viele PKW's auf dem Grundstück der Marienkirche? (AM Matthies) – 5.610
TOP 6.2.2 am 06.03.2023 (VO/2023/11963)
Anfrage zu Stellplätzen auf dem Grundstück der Marienkirche
- Wie viele und an welchen Standorten sind auf dem Grundstück der Marienkirche Stellplätze nach LBO genehmigt?
- Gibt es für die Stellplatznutzung eine denkmalrechtliche Genehmigung?
- Ist beabsichtigt, das Abstellen von Fahrzeugen auf nicht als Stellplatzfläche genehmigten Flächen zu untersagen?
- Kann aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet die Stellplatzsituation neu geordnet werden?
Antwort
1. Wie viele und an welchen Standorten sind auf dem Grundstück der Marienkirche Stellplätze nach LBO genehmigt?
Nach Einsichtnahme der vorliegenden Akten aus dem Bauarchiv wurde festgestellt, dass seit Beginn der Archivierung im Jahr 1942 bis zum heutigen Tag keine Genehmigung von Stellplätzen feststellbar ist.
2. Gibt es für die Stellplatznutzung eine denkmalrechtliche Genehmigung?
In den Unterlagen des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege findet man keinen Nachweis auf eine denkmalrechtliche Genehmigung für die Parkplatzsituation. Diese wäre vom Landeskirchenamt der Nordkirche zu erteilen (Abt. Denkmalpflege stellt das Benehmen her), dies ist offensichtlich nicht erfolgt.
3. Ist beabsichtigt, das Abstellen von Fahrzeugen auf nicht als Stellplatzfläche genehmigten Flächen zu untersagen?
Im Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme Buddenbrookhaus werden die umliegenden Freiflächen neu überplant, mit dem Ziel, dass perspektivisch auf diesen Flächen keine Stellplatzflächen für Autos zur Verfügung stehen werden.
4. Kann aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet die Stellplatzsituation neu geordnet werden?
Die Erneuerung/ Umgestaltung der Freiflächen St. Marien, Rathaus, Markt ist als Maßnahme 8 Gegenstand des IEKs zur Gesamtmaßnahme „Altstadt“ (s. https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/staedtebaufoerderung/programm-staedtebaulicher-denkmalschutz.html). Hierbei wird eine Neugestaltung des Stadtraums angestrebt und in diesem Zusammenhang die Frage nach der Erschließung zu stellen sein. Die Vorbereitung eines Planungsverfahrens zur o.g. Maßnahme soll in Abstimmung zu angrenzenden Maßnahmen im Gründungsviertel, der Beckergrube etc. in 2024 aufgenommen werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.5 Leerstand ehemaliges Jugendzentrum Stecknitzstr. Ecke Moislinger Berg/ Bebelstr (AM Schedel) – 5.610
TOP 6.2.1 am 06.11.2023 (VO/2023/12647)
Warum steht das ehemalige Jugendzentrum Stecknitzstr. Ecke Moislinger Berg/ Bebelstr.
z. Zt. leer?
Gibt es Pläne für eine Nutzung des Gebäudes, wenn ja, welche?
Antwort
Nach Kenntnisstand des Bereiches 5.610 steht das Gebäude „Haus für Alle“ Ecke Stecknitzstraße / Moislinger Berg nicht leer. In dem Gebäudekomplex sind verschiedene öffentliche Nutzungen untergebracht, die dem Fachbereich Kultur und Bildung zuzuordnen sind: Das Jugendfreizeitzentrum (Bereich 4.513 Jugendarbeit), die Stadtteilbibliothek (Bereich 4.416) sowie die städtische Kindertagesstätte „Moislinger Berg“ (Bereich 4.511). Alle Einrichtungen werden aktuell durch die Hansestadt Lübeck betrieben.
Es gibt Planungen, diese Nutzungen im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling i.V.m. der (geförderten) Errichtung neuer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen zu verlagern. So soll ein Ersatzstandort (inkl. Erweiterung) für die Kindertagesstätte werden im rückwärtigen Bereich der „Alten Schule“ errichtet werden; die Stadtteilbibliothek und das Jugendfreizeitzentrum sollen in dem vorgesehenen „Stadtteilhaus“ in der „Neuen Mitte“ untergebracht werden. Diese Zielsetzungen hat der Bauausschuss u.a. mit seinem Beschluss zur IEK-Fortschreibung am 20.11.2023 gefasst.
Eine Verlagerung der o.g. Nutzungen ist frühestens ab 2028 vorgesehen, da die hochbaulichen Planungen, die Förderzusagen gem. Städtebauförderung sowie die Genehmigung und der Bau der geplanten Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen noch ausstehen.
Die perspektivische Nachnutzung des Gebäudes „Haus für Alle“ steht noch nicht fest.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.