Auszug - Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann zu VO/2023/12707 "Antwort zur Anfrage zur Schulkindbetreuung"  

3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 4.6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 07.12.2023 Status: öffentlich
Zeit: 16:01 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12747 Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann zu VO/2023/12707 "Antwort zur Anfrage zur Schulkindbetreuung"
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2023/12707
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die schriftliche Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.
 


Beschluss:

 Folgende Nachfragen habe ich zu der Antwort auf meine Anfrage zur Schulkindbetreuung VO/2023/12707 und bitte zunächst um mündliche Beantwortung am 16.11. und schriftliche Nachreichung in der JHA-Sitzung am 7. Dezember. Vielen Dank!

 

1. Wie plant die Mühlenweg-Schule, das Raumproblem zu lösen und wann werden die Kinder auf der Warteliste einen Betreuungsplatz erhalten?

 

2. Die Marien-Schule kann das Raumproblem nicht lösen. Welche Lösung schlägt die Verwaltung für die 10 Kinder auf der Warteliste vor und bis wann erhalten sie einen Betreuungsplatz?

 

3. Es ist erkennbar, dass der Betreuungsbedarf von Jahr zu Jahr steigt, auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung. Bitte geben Sie an, wie viele Marien-Grundschulkinder derzeit betreut werden und wie viele Schüler*innen insgesamt an der Schule sind, um Lösungen für den steigenden Bedarf zu finden.

 

4. Es besteht momentan kein subjektiver Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung, aber eine objektive Rechtsverpflichtung für Kommunen nach dem SGB VIII, ausreichend Betreuungsplätze für Schulkinder nach dem KitaG vorzuhalten. Diese objektive Rechtsverpflichtung wird derzeit nicht erfüllt. Dazu zwei Fragen:

 

4.1 Wann werden die verbleibenden rund 45 Hortplätze in Lübeck, die einem freien Träger zugewiesen werden können, ausgeschrieben, um z.B. für die Marien-Schule die Raumprobleme und Wartelisten zu lösen und der objektiven Rechtsverpflichtung nachzukommen, ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten?

 

4.2 Wurden Eltern, die keinen Platz im Ganztagsbetreuungsplatz erhalten haben und auf den Wartelisten stehen, über die Möglichkeit der Schulkinderbetreuung über die Kindertagespflege (KitaG) von dem Träger der offenen Kinder- und Jugendhilfe informiert?
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Anfrage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.