Auszug - Winterdienstkonzept auf Radwegen in der Hansestadt Lübeck
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldung.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt folgendes:
- Die Räum- und Streupflicht hat zukünftig werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr zu erfolgen.
- Die Räum- und Streupflicht von kombinierten Geh- und Radwegen wird zukünftig von den EBL übernommen.
- Darüber hinaus wird beschlossen, dass 8 zusätzlich notwendige Streufahrzeuge einschließlich des benötigten Personalmehrbedarfs (10 Mitarbeitende) beschafft und eingestellt werden.
- Die Streutechnik wird von Sand (abstumpfenden Mitteln) auf FS 50 umgestellt.
- Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2022 in Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.01.1987 zum Einsatz auftauender Mittel aufgehoben.
- Der Einsatz von FS 50 wird nach spätestens 5 Jahren evaluiert. Über ein mit den zuständigen städtischen Behörden/Institutionen abgestimmtes Monitoring sind die Auswirkungen des Salzes auf die betroffenen Schutzgüter zu erfassen und zu dokumentieren. Auf besonders sensiblen Radweg-Abschnitten (beispielsweise Mulden-Rigolen-Versickerungsanlagen mit Baum-Neubepflanzungen) soll örtlich begrenzt Formiat als alternatives Streumittel zum Einsatz kommen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 40 | |
Nein-Stimmen | 3 | |
Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung.