Auszug - Fraktion LINKE & GAL: Änderungsantrag zu 141. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Moisling Süd - abschließender Beschluss Bebauungsplan 21.08.00 - Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt - Satzungsbeschluss (5.610)   

3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 9.8.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 28.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12258-01 Fraktion LINKE & GAL: Änderungsantrag zu 141. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Moisling Süd - abschließender Beschluss Bebauungsplan 21.08.00 - Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt - Satzungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2023/12258
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss in geänderter Fassung (fett/durchgestrichen)

 

Es ist zu prüfen, ob auf den geplanten Parkflächen wird vollständig auf eine Asphaltierung und damit Vollversiegelung verzichtet werden kann und stattdessen werden befahrbare sog. Rasen- oder Bodengitter verlegt werden können.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in der geänderten Fassung.

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 


  Beschluss: 28.09.2023 Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen
Mit Terminverzug am 25.07.2024 realisiert Koordinierung:
5.000 - Fachbereichsleitung Bearbeitung:
5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Status: 25.07.2024  
Auftrag:

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Stand 7/2024:  Bei dem P+R Platz am Bahnhaltepunkt handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche. Aus diesem Grund sind bei der Planung der Oberflächen die Vorgaben der geltenden Richtlinien einzuhalten.

Die Verwendung von Rasengittersteinen oder Bodengittern ist nicht Bestandteil dieser Richtlinien. Zudem können aufgrund der geringen Belastbarkeit dieser Materialen die entstehenden Schub- und Lenkkräfte nur ungenügend ausgehalten werden.

Dementsprechend stellt die Verwendung von Rasengittersteinen oder Bodengittern keine regelkonforme Oberflächenbefestigung dar.

 

Um zumindest eine geringfügige Versickerung von Regenwasser auf der Fläche zu ermöglichen, ist die Herstellung der Stellflächen mit Pflastersteinen vorgesehen.