Auszug - Beschluss zur Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck" Vorlage: VO/2023/12255-01 Öffentliche Beratung des Tagesordnungspunktes 21.1  

Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 16.14
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:44 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde beschlossen, den TOP 21 sowie 21.1 im öffentlichen Teil zu beraten soweit keine Belange dritter etc. betroffen sind und Top 21.1 im nichtöffentlichen Teil zu beschließen. Um den Top öffentlich einsehbar zu mache, wurde dieser Tagesordnungspunkt neu angelegt.

 

Es sprechen BM Stolzenberg, BM Fürter, BM Petereit, BM Dr. Flasbarth, BM Lötsch, Stolzenberg erneut, BM Schulte-Ostermann, Bürgermeister Lindenau.

 

Der Vorsitzende lässt nunmehr über den TOP 21.1.1 abstimmen mit folgendem Beschlusstext abstimmen:

 

Der Bericht zur Fortsetzung des Projektes „Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6 23552 Lübeck“ wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Bürgermeister wird NICHT ermächtigt, wie im Bericht dargestellt, vorzugehen.

 

  1. Bis zu nächsten Sitzung der Bürgerschaft am 31.08.2023 ist ein Bericht vorzulegen, wie der Bürgerschaftsbeschluss VO/2022/11524-03-01 vom 23.02.2023 umgesetzt wird. Der Kostenrahmen in Höhe von 33,5 Millionen Euro (zuzüglich Indexsteigerung und Umplanungsmittel) ist einzuhalten.

 

  1. Eventuell erforderliche Verhandlungen mit den Anrainern sind unverzüglich persönlich zu führen. Die Ergebnisse sind in der nächsten Sitzung der Bürgerschaft am 31.08.2023 detailliert vorzustellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen (wie z.B. Grunddienstbarkeiten) auf der oberen Hoffläche sind dazustellen.

 

  1. Wenn der vorgenannte Kostenrahmen (zuzüglich Indexsteigerungen und Umplanungsmittel) für die beabsichtigte Planung nicht eingehalten werden kann, kommt nur eine Sanierung im Bestand (Mengstraße 4 und 6) in Betracht, dann ist diese der Bürgerschaft vorzulegen.

 

  1. Die thermische Konservierung des Gewölbekellers Mengstr. 6 wird nicht weiterverfolgt.

 

  1. In dem von der Verwaltung vorgelegten Bericht ist der Arbeitsauftrag aus der Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 23.02.2023 unter Ziffer 5 (Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten aus dem festgelegten Sanierungsgebiet) nicht abgearbeitet worden. Dies ist noch nachzuholen.

 

 

Abstimmungsergebnis über den Antrag zu Top 21.1.1

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 21